Freudig überrascht habe er auf den Entwurf des von der Landesregierung in dieser Woche eingebrachten Regelungsbereinigungsgesetzes (Drs. 17/9698) geblickt, teilt der FDP-Enzkreisabgeordnete und tourismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Erik Schweickert mit. Mit dem Gesetz will die Landesregierung den Bürokratieabbau weiter vorantreiben und, wie nun zu lesen ist, auch den Erhalt von Sitzbänken im Wald sichern. Konkret soll das Landeswaldgesetz in § 37 um die Klarstellung ergänzt werden, dass auch „das Verweilen an einfachen Einrichtungen, insbesondere auf Sitzgelegenheiten und an Informationstafeln“, dem Betreten des Waldes gleichgestellt ist. Damit werde deutlich gemacht, dass eine Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers nicht besteht, wenn ein Waldbesucher auf einer Sitzgelegenheit verweilt. So solle die Bereitschaft der Waldbesitzer erhöht werden, Sitzgelegenheiten zu schaffen und zu erhalten, begründet die Landesregierung die geplante Änderung.
Bisher wurde die Benutzung einer Bank als atypische Gefahr im Wald betrachtet. Damit müssten Waldbesitzer regelmäßig die Sicherheit an den Bänken überprüfen. Vor allem in Schömberg hatte der mit der Verkehrssicherungspflicht begründete Abbau von 60 Sitzbänken schon im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt. Zwischenzeitlich wurde auch eine bundesweite Petition gestartet, die sich für eine Neuregelung des Bundeswaldgesetzes ausspricht und bislang über 8.400 Unterstützer fand.
Schweickert, der sich in den vergangenen Monaten ebenfalls wiederholtdafür eingesetzt hatte, dass die Benutzung von Sitzbänken im Wald als waldtypische Gefahr eingestuft wird, begrüßt die baden-württembergische Initiative dementsprechend. „Damit zeigt die Landesregierung nach vielen Monaten der Unklarheit und Unsicherheit die Bereitschaft diesen Treppenwitz endlich abzuschaffen und dem Abbau vieler Sitzbänke Einhalt zu gebieten“, so Schweickert. Es sei grundsätzlich positiv, dass man nicht mehr auf eine bundesrechtliche Änderung warte, nachdem die schwarz-rote Koalition einen noch zu Ampel-Zeiten entstandenen Reformvorschlag für das Bundeswaldgesetz bislang nicht aufgegriffen habe. Trotzdem, so der Liberale, habe die Landesregierung nun enorm viel Zeit vergehen lassen, bis sie sich zu einem Vorstoß habe bewegen lassen. „Noch im April wurde mir auf Nachfrage von der zuständigen Staatssekretärin im Landtag mitgeteilt, dass man das Problem zwar gerne lösen würde, das Problem aber im Bundesrecht gelöst werden müsse. Selber initiativ werden könne man nicht. Jetzt geht es auf einmal doch! Woher also der Sinneswandel?“, fragt er sich. Im Rahmen der Gesetzesberatungen werde man deshalb an dieser Stelle noch einmal nachhaken, und klären, ob die landesgesetzliche Neuregelung im Zweifel auch vor den Gerichten Bestand haben werde. Mit Blick auf die bundesweite Situation ist die Änderung in Baden-Württemberg ein erster richtiger Schritt, jedoch sollte der Bund in nächster Zeit mit einer Reform des Bundeswaldgesetzes nachziehen. Dann sei die Rechtslage eindeutig und bundesweit einheitlich, so Schweickert.
