Schweickert stellt klar: Superprivilegierung greift in Baden-Württemberg erst ab 2028

Bis Ende September 2025 sollen die Regionalverbände Baden-Württembergs mindestens 1,8 Prozent ihrer jeweiligen Regionsfläche für Windenergiegebiete sichern. Unsicherheit besteht offenkundig jedoch weiterhin bezüglich der Stichtage, ab dem die Superprivilegierung für Windenergieanlagen greift, diese also ungesteuert überall gebaut werden dürften, wenn das 1,8 Prozent-Ziel nicht rechtzeitig erreicht werden sollte. Presseberichte hatten unter Rückgriff auf Aussagen von Regionalverbandsdirektor Sascha Klein zuletzt außerdem den Eindruck erweckt, es gebe ein 1,1 Prozent-Zwischenziel in Baden-Württemberg. Dem widerspricht jedoch der FDP-Enzkreisabgeordnete und Sprecher für Landesentwicklung der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert. Er stellt deshalb nochmals klar, dass der Stichtag 30. September 2025 zwarunerheblich für den Eintritt der Superprivilegierung ist, das 1,8 Prozent-Ziel jedoch bis Ende 2027 erreicht sein muss. „Die sog.Superprivilegierung kann in Baden-Württemberg […] erstmals am 01. Januar 2028 eintreten“, zitiert der Liberale aus einem Schreiben der zuständigen Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi.

Weiter ergänzt er: „Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes hat die vom Bund im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) festgelegten Stichtage, ab denen Sanktionsfolgen drohen, nicht geändert, allerdings mit den Stimmen der grün-schwarzen Koalition den 30. September 2025 als Stichtag für die Windenergieplanungen der Regionalverbände festgelegt. Dieser politisch verordnete Vorzug des Stichtags für die Regionalplänein Baden-Württemberg setzt die Regionalverbände zwar unter Zeitdruck. Ein Verfehlen hat jedoch zunächst keine Rechtsfolgen“, so Schweickert.

Allerdings, erklärt der Liberale weiter, gebe es anders als im WindBGvom Bund festgelegt in Baden-Württemberg keinen Zwischenschritt von 1,1 Prozent für die Flächenziele. „Grün-Schwarz hat dieses Zwischenziel im Klimaschutzgesetz des Landes nämlich gestrichen und für Baden-Württemberg das 1,8 Prozent-Ziel auf den 31. Dezember 2027 verbindlich festgeschrieben. Das WindBG räumt diese Möglichkeit explizit ein“, so Schweickert.

Grundsätzlich sei es mit Blick auf das aktuelle Verhalten diverser Investoren jedoch sinnvoll, den Teilregionalplan so schnell wie möglich zu verabschieden. „Erst dann herrscht nämlich Sicherheit über die Flächen, auf denen überhaupt Windräder entstehen können, während der Rest der Region geschützt ist. Nichtsdestotrotz sind die Versuche, den Teilregionalplan zu umgehen, weiterhin unsäglich gegenüber den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die auf die Steuerungswirkung der Regionalplanung vertraut haben“, erneuert Schweickert seine Kritik daran, dass insbesondere in Königsbach-Stein und Iptingen Investoren um Flächen werben, die möglicherweise nicht im Regionalplan enthalten sein werden.

Darüber hinaus erneuert der Enzkreisabgeordnete auch seine Erwartung an den Regionalverband, nicht mehr als die gesetzlich geforderten 1,8 Prozent in den Teilregionalplan aufzunehmen. „Der Nordschwarzwald ist gerade in seinem nördlichen Bereich die windschwächste Region des Landes. Mehr Fläche als notwendig für Windenergie zu reservieren, würde auf weitgehendes Unverständnis in der Bevölkerung stoßen“, richtet Schweickert seinen Blick auch auf die vielerorts fehlende Akzeptanz der Windenergie.