Planung für mögliche Mönsheimer Ortsumfahrung gestaltet sich kompliziert
Schweickert fordert Verbleib in Landesmaßnahmenplan
Beinahe 10.000 Fahrzeuge walzen sich täglich mitten durch Mönsheim. Bis zum Jahr 2040 soll diese Zahl nach aktuellen Prognosen gar bis auf 12.800 Fahrzeuge anwachsen. Schon seit vielen Jahren befindet sich deshalb der Bau einer Ortsumgehung nicht nur in der örtlichen Diskussion, sondern auch auf dem Radar der Landesregierung. Nach deren aktuellen Angaben stehen der Planungsbeginn und der Bau der Ortsumfahrung jedoch in den Sternen, teilt nun der FDP-Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert mit. Nachdem 2020 noch ein „Planungsbeginn nachrangig ab 2025“ geplant war, lässt sich ein Planungsbeginn derzeit aufgrund „der Vielzahl der zu planenden Bundes- und Landesmaßnahmen“ nicht terminieren, so Verkehrsminister Winfried Hermann in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 17/7843) des Enzkreisabgeordneten. Darüber hinaus müsse man davon ausgehen, dass die ursprüngliche Kostenschätzung von 2,97 Mio. Euro insbesondere bei Umsetzung einer Tunnelvariante nicht realistisch sei. Vielmehr müsse „von weit höheren Kosten“ ausgegangen werden. Allgemein zeichne sich ab, dass sich „die Variantenuntersuchung für eine Ortsumgehung Mönsheim schwierig gestalten wird, da für die Ortsumfahrung möglicherweise ein Tunnel sowie Gebäudeabbrüche erforderlich werden“, erklärt der grüne Minister weiter. Auf die Frage, ob der Bau der Ortsumfahrung aus seiner Sicht weiterhin notwendig ist, ging er wiederum nicht ein.
Schweickert fürchtet deshalb, dass das Projekt künftig auf Eis gelegt werden soll, drängt seinerseits aber wiederum darauf, dass die Ortsumgehung in jedem Fall weiterhin Bestandteil des Maßnahmenplans Landesstraßen bleibt. „Die absehbaren Schwierigkeiten bei Kosten und Planung können nicht darüber hinwegsehen lassen, dass die Mönsheimer Ortsdurchfahrt bereits heute hochbelastet ist und der Verkehr voraussichtlich noch einmal deutlich zunimmt. Deshalb darf der Bau einer Ortsumfahrung keinesfalls aus dem Blick geraten“, macht sich der Enzkreisabgeordnete für das Projekt stark. Dies gelte umso mehr, als dass das Verkehrsministerium über die bisherigen Maßnahmen hinausgehende verkehrsrechtliche Anordnungen ausschließt. Ein Lkw-Durchfahrtsverbot sei beispielsweise nicht möglich. Dies stehe dem Widmungszweck der dortigen Landesstraße L 1134 als überörtliche Verbindung zuwider. Zur Gefahrenabwehr sei dort die innerörtliche Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h beschränkt worden.
Anders als die Mönsheimer Ortsumfahrung treibt das Verkehrsministerium jedoch den Ausbau der A 8- Anschlussstelle Heimsheim und der L 1134 bis zum Gewerbegebiet „Am Dieb“ voran. Hier sollen voraussichtlich noch in diesem Jahr die Vorzugsvariante festgelegt und die Vorplanung abgeschlossen werden. Aus Sicht Schweickerts spricht jedoch auch dies dafür, eine Mönsheimer Ortsumfahrung weiter vorzusehen, denn „Mönsheim droht sonst umso mehr, zum Flaschenhals im Verkehrsnetz zu werden“, meint der Libersle