FDP/FW/UB/LED-Fraktion in Sorge um Outlet

Genehmigungsverfahren zu Abfallwirtschaft wirft Fragen auf

 

Pforzheim. Einen Brief mit ausführlichen Fragen zu den Plänen des Abfallunternehmens Alba, in unmittelbare Nähe zum geplanten Bader-Outlet zu ziehen, kündigt die FDP/FW/UB/LED-Fraktion in Richtung von Bau- und Umweltbürgermeisterin Sibylle Schüssler an. Als man im April bei der Verwaltung nachgefragt habe, habe es zur Antwort gegeben, dass zwei Entsorgungsunternehmen auf der Suche nach einer geeigneten Fläche seien, der Stadt aber weder genaue Planungen, noch der aktuelle Verhandlungsstand bekannt sei. „Uns verwundert sehr, vor vier Monaten als Auskunft ‚vage bis unkonkret‘ erhalten zu haben und nun mit einer Pressemitteilung von Alba konfrontiert zu werden, die nahe legt, alles sei bereits in trockenen Tüchern! Wir bekennen uns nachhaltig zum Outlet und sind nun in großer Sorge“, so die Fraktion. Diese Sorgen werde man an Bürgermeisterin Schüssler adressieren und erwarte in der Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses am 25. September ausführliche Berichterstattung. Ein besonderes Augenmerk werde man auf die zeitliche Abfolge legen, die Schüssler darzulegen habe. Zudem wolle die Fraktion sehr genau wissen, wie es um die Genehmigungen stehe: „Ein Entsorgungsunternehmen benötigt ähnlich wie eine Windkraftanlage eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die mit hohen Hürden verbunden ist“, so der Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke (FDP). „Uns interessiert en détail, wie es hier um den Sachstand bestellt ist.“ Die Fraktion werde im Bau- und Liegenschaftsausschuss nachfragen und erwarte fundierte Antworten, so die Ausschussmitglieder Carol Braun (Freie Wähler) und Bernd Zilly (Unabhängige Bürger). Im Leitfaden der Landesregierung zu Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz heiße es: „Nach ständiger Rechtsprechung sind Vorhaben nach Anhang 1 der 4. BImSchV grundsätzlich aber nur in Industriegebieten (GI nach der Baunutzungsverordnung) zulässig (es sei denn, sie können auf Grund ihrer Eigenart nur im Außenbereich verwirklicht werden, z.B. Steinbruch). Soll ein solches Vorhaben in einem Gewerbegebiet (GE) verwirklicht werden, muss es als gewerbegebietsverträglich eingestuft werden. Die Anlage muss sich im Hinblick auf Größe und Leistung der Anlage sowie der konkreten Betriebsweise (z.B. Einhausung) als atypisch und damit für ein Gewerbegebiet geeignet darstellen.“ Diesbezüglich gebe es für die Fraktion erheblichen Klärungsbedarf. „Unseres Wissens handelt es sich bei der anvisierten Fläche um ein Gewerbe- und kein Industriegebiet“, so Braun und Zilly. Überdies wisse die Fraktion nichts von einem Bebauungsplan. Ohne einen solchen sei die Genehmigung eines solchen Betriebes aber gar nicht möglich. Die Fraktion werde einem Bebauungsplan auch nicht zustimmen, wenn dadurch die Outlet-Pläne in Gefahr gerieten.