Erfreuliche Nachrichten für alle, die sich mehr Lärmschutz in Ölbronn-Dürrn wünschen, bringt der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert aus der gestrigen Fragestunde des Landtags mit. Denn nach Angaben der grünen Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer werden die von der Gemeinde im Rahmen ihres freiwilligen Lärmaktionsplans vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich noch einmal einer neuen Prüfung unterzogen. Grund dafür ist der seit Anfang Februar veröffentlichte neue Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung des Landes, der den zuständigen Straßenverkehrsbehörden klar vorgibt, die nach der Straßenverkehrsordnung möglichen Maßnahmen auszuschöpfen. Die zwischenzeitliche Veröffentlichung des neuen Kooperationserlasses hatte bereits zuvor neue Hoffnungen bei vielen Ölbronn-Dürrnern geweckt, nachdem die erste Stellungnahme des Landratsamts zum Lärmaktionsplan der Gemeinde noch auf der alten weniger strikten Version basierte. Die Neufassung des Erlasses und die Ausfertigung der Stellungnahme zum Ölbronn-Dürrner Lärmaktionsplan hatten sich letztlich überschnitten, was nun Grund für die Nacharbeit ist. „Auch, wenn die Neuprüfung noch nicht automatisch zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen für Ölbronn-Dürrn nach sich zieht, ist es doch ein wichtiger Schritt. Aus meiner Sicht kann es nicht sein, dass das Landratsamt aus einer Vielzahl von Vorschlägen nur ganze zwei kleine Tempo 30-Bereiche zulassen wollte. Immerhin wird auch ein freiwilliger Lärmaktionsplan mit Hilfe eines Fachbüros erstellt und basiert entsprechend auf sachlichen Erwägungsgründen“, begrüßt Schweickert deshalb die Äußerungen Zimmers.
Die bisher ablehnende Haltung der Kreisverkehrsbehörde gegenüber mehr Lärmschutz in Ölbronn-Dürrn war schließlich auch der Anlass für die mündliche Anfrage des liberalen Abgeordneten. Er selbst hatte sich bereits in der Vergangenheit einen Eindruck vom Verkehrsaufkommen und der Lärmsituation in der Gemeinde gemacht und die Initiative für einen freiwilligen Lärmaktionsplan begrüßt. Nach der enttäuschenden Stellungnahme aus dem Landratsamt des Enzkreises wollte der Enzkreisabgeordnete nun wissen, wie viel Spielraum den Kommunen überhaupt noch bleibe, wenn die zuständigen Verkehrsbehörden Maßnahmen aus freiwilligen Lärmaktionsplänen rundherum ablehnten. Denn anders als bei den vorgeschriebenen Lärmaktionsplänen an den Hauptstraßen mit mehr als 8.200 Fahrzeugen pro Tag, gibt es bei den freiwilligen Plänen keine Bindungswirkung. „Dass der neue Kooperationserlass den Verkehrsbehörden nun engere Zügel vorschreibt, begrüße ich sehr, gerade weil das Landratsamt des Enzkreises viel zu oft entgegen des Bürgerwillens agiert. Ich hoffe sehr, dass der neue Erlass nun tatsächlich wenigstens auf dem Feld des Lärmschutzes zu Verbesserungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger im gesamten Kreisgebiet führt. Auch der Landrat selbst ist hier gefragt, endlich auf größere Bürgernähe zu drängen“, so Schweickert weiter.