Neue Erkenntnisse zu Luftrettungsgutachten liefern weitere Argumente für Verbleib von Christoph 41

Kurz nachdem die grün-schwarze Landesregierung mit ihrer Mehrheit im Landtag für die Ablehnung der Petition zum Erhalt des Leonberger Rettungshubschrauberstandorts gestimmt hat, bringt eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/2604) des FDP-Enzkreisabgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert und seines Leonberger Kollegen Hans Dieter Scheerer weitere massive Schwachstellen im schon 2018 erstellten Gutachten der Universität München und der bisherigen Argumentation der Gegner des Verbleibs von Christoph 41 in der Region zutage. Schweickert hatte in Erfahrung bringen wollen, inwiefern wirtschaftliche Aspekte bei der geplanten Neustrukturierung der Luftrettung im Land eine Rolle spielen, stieß nun jedoch auf diverse Widersprüche. „Es ist äußerst bemerkenswert, dass von Anfang an geplant war, zusätzliche Rettungshubschrauberstandorte nur einzurichten, wenn Verschiebungen bestehender Standorte keine bedarfsgerechte Versorgung ermöglichen. Gleichzeitig spielten jedoch die Investitionskosten für neue Standorte keine Rolle. Bei Kosten von drei bis fünf Millionen Euro für neue Stationen, die eben auch bei jeder Verschiebung anfallen, müsste es auch eine Option sein, auf Verschiebungen von zwei Standorten zu verzichten und stattdessen eine neue zusätzliche Rettungsstation zu schaffen“, erklärt deshalb der Enzkreisabgeordnete. Erschwerend komme hinzu, dass für das Land insbesondere die Investitionskosten relevant seien.

Als weiterer großer Schwachpunkt des Gutachtens stellt sich nun heraus, dass Sekundäreinsätze und Einsätze in benachbarten Ländern erst gar nicht simuliert wurden. Dies sei insbesondere deshalb tragisch, da das Gutachten empfiehlt, künftig alle Hubschrauber im Dual-Use-Betrieb, also sowohl als Rettungs- wie auch Intensivtransporthubschrauber, einzusetzen. „Bereits heute machen Transportflüge von Krankenhaus zu Krankenhaus beispielsweise beim im Dual-Use eingesetzten Christoph 51 in Pattonville bei Ludwigsburg ca. 40 Prozent aller Einsätze aus. Dass diese wichtige Einsatzkategorie im Gutachten nicht weiter beachtet wurde, macht die Annahmen zu den Einsatzzahlen und zur künftigen Auslastung der Rettungshubschrauber in weiten Teilen wertlos, denn ein Hubschrauber, der gerade einen Verlegungseinsatz fliegt, steht eben nicht mehr für Rettungseinsätze zur Verfügung. Möglicherweise wollte man so auch verschleiern, dass jene Einsätze in Zukunft weiter deutlich zunehmen werden, da die Landesregierung ja ohnehin eine Ausdünnung und Spezialisierung der Krankenhauslandschaft anstrebt“, kritisiert Schweickert deshalb. Wenn zudem künftig alle Hubschrauber von vornherein für beide Einsatzkategorien eingesetzt werden sollten, sei auch völlig klar, dass die Zahl der Sekundäreinsätze rein aufgrund des zusätzlichen Angebots und damit auch die Gesamtauslastung weiter ansteigen werde, so der Liberale.

Schließlich widerspreche sich die Landesregierung mit ihrer Argumentation, dass für sie eine optimierte Patientenversorgung und nicht die Kostenfrage entscheidend sei, meint der Enzkreisabgeordnete. „Sie räumt selbst ein, dass die Einsatzzahlen künftig steigen werden und vergisst dabei sogar die Sekundäreinsätze. Sie erklärt indirekt, dass die Verschiebung von zwei Standorten für das Land mit großer Wahrscheinlichkeit teurer wird, als die Schaffung eines zusätzlichen Standorts im Raum Tübingen oder Sigmaringen. Das passt einfach nicht zusammen! Ich bin überzeugt davon, dass der Verzicht auf die Verschiebung von Christoph 41 und die gleichzeitige Schaffung einer neuen Luftrettungsstation nicht nur für den Enzkreis, sondern das ganze Land die deutlich bessere Variante darstellt. Deshalb muss diese jetzt endlich seriös geprüft werden“, fordert Schweickert entsprechend.