Nachdem das Regierungspräsidium Karlsruhe entschieden hat, die Überprüfung der rechtswidrigen Buslinienvergaben im westlichen Enzkreis bezüglich Amtshaftung und der entstandenen Kosten nicht an sich zu ziehen, liegt nun die Verantwortung dieser Überprüfung wieder beim Landratsamt Enzkreis selbst.
In Anbetracht der Tatsache, dass aber sowohl von Seiten der CDU- und Grünen-Kreistagsfraktion, als auch von Teilen des Pforzheimer Gemeinderats Zweifel an der Akzeptanz einer solchen Überprüfung durch die Kreisverwaltung selbst geäußert werden, schlagen die beiden FDP-Landtagsabgeordneten Dr. Hans-Ulrich Rülke (Pforzheim) und Prof. Dr. Erik Schweickert (Enzkreis) vor, dass das Landratsamt Enzkreis zur Überprüfung möglicher Rechtsbrüche und deren finanzieller Folgen für den Steuerzahler eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt.
In diesem Kontext muss dann auch geklärt werden, inwieweit bei der Notvergabe durch den Wunsch der Absprache zur Übernahme einzelner Leistungen und die fehlende Überprüfung der abgegebenen Preisangebote bzw. des Untervertrags ein Schaden entstanden sein könnte. „Eine solche sich ewig hinziehende Diskussion, wie wir sie im Moment haben, können wir uns nicht leisten, und eine zukünftig vertrauensvolle Zusammenarbeit im Kreistag kann nur dann gelingen, wenn alle offenen Fragen so geklärt sind, dass sie von Allen auch akzeptiert werden“, so Schweickert zum Vorschlag einer Einsetzung einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. „Darüber hinaus erhoffe ich mir von Ergebnissen einer unabhängigen Prüfung auch Aufschluss über mögliches Fehlverhalten im Pforzheimer Rathaus und Schäden für den Steuerzahler in Pforzheim“, so Hans-Ulrich Rülke.