Ende 2020 waren erst rund 60 von insgesamt ca. 830 Bushaltestellen im Enzkreis barrierefrei ausgebaut. Bei weiteren 50 Haltestellen war der Ausbau konkret in Planung, teilte das Landesverkehrsministerium dem FDP-Enzkreisabgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert auf eine kleine Anfrage zu barrierefreien Bushaltestellen im Enzkreis (Drucksache 16/9303) mit. „Offensichtlich besteht großer Nachholbedarf bei der Barrierefreiheit im Busverkehr des Kreises. Das politisch vorgegebene Ziel einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01. Januar 2022, wie es im Personenbeförderungsgesetz vorgegeben wird, wird kaum zu erreichen sein“, stellt der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert fest. Grundsätzlich könnten jedoch im ohnehin derzeit diskutierten Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden, so der Liberale. Eine schnellstmögliche Verwirklichung der Barrierefreiheit sehe er jedoch trotzdem als wünschenswert an. Sinnvoll sei es auch, das Thema spätestens dann anzugehen, wenn ohnehin Straßenbauarbeiten im Bereich von Haltestellen anstünden.
Bereits im November 2017 hatte das Landratsamt des Enzkreises den Kommunen eine Liste mit prioritär umzubauenden Haltestellen zukommen lassen. Einen aktuellen Umsetzungsstand gebe es jedoch nicht, wie Verkehrsminister Winfried Hermann mitteilte. „Gerade Haltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen und mit großer Bedeutung für potenziell mobilitätseingeschränkte Personen, wie Menschen mit Behinderungen oder Senioren sollten auch unabhängig von ohnehin anstehenden Bauarbeiten schnellstmöglich entsprechend ausgebaut werden“, so Schweickert. Zwar sei das Ziel einer möglichst vollständigen Barrierefreiheit aufgrund der notwendigen Baumaßnahmen zunächst einmal mit größeren Kosten verbunden, allerdings müsse angesichts der zunehmenden gesellschaftlichen Relevanz und des allgemeinen Ziels eines Ausbaus des öffentlichen Nahverkehrs, trotzdem ein Fokus auf das Thema gelegt werden. In diesem Zuge weist der Enzkreisabgeordnete darauf hin, dass sowohl Umbau- als auch Neubaumaßnahmen von Haltestellen im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) förderfähig seien. Gerade für Umbaumaßnahmen sei ein hoher Fördersatz von 75 Prozent zuzüglich einer Planungskostenpauschale vorgesehen. Die Bagatellgrenze von 100.000 Euro könne durch eine Vorhabenbündelung überschritten werden. Somit könnten beispielsweise auch mehrere Kommunen ein Konzept erstellen und gemeinsam von einer Förderung profitieren. Bei Neubauvorhaben betrage der Fördersatz noch immer 50 Prozent.
„Ich würde mich freuen, wenn die Barrierefreiheit im Enzkreis noch einmal einen Schub erhält und der Kreis und die Kommunen das Thema gemeinsam vorantreiben. Als Landtagsabgeordneter leiste ich gerne einen Beitrag, wenn es schließlich darum geht, Mittel aus dem LGVFG zu erhalten“, bietet Schweickert seine Unterstützung an.