Die Pläne des Regierungspräsidiums Karlsruhe für den Ausbau der B 10 im Bereich der A 8 beinhalten für die Bürger nicht den Lärmschutz, der nach den aktuell gültigen Richtlinien möglich wäre. Die FDP-Fraktion hatte diesen Umstand zum Anlass genommen, einen Antrag an den Gemeinderat zu stellen, mit dem Ziel, den Oberbürgermeister zu beauftragen, sich für die Verbesserung des Lärmschutzes stark zu machen.
Das Regierungspräsidium hatte im Februar 2021 ein neues Planfeststellungsverfahren für den B10-Ausbau zwischen Eutingen und Niefern eingeleitet. „Die FDP-Fraktion hat kurzfristig davon erfahren. Es scheint sich dabei um eine Trickserei des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu handeln, um den Bürgern den Lärmschutz nach den aktuellen Standards vorzuenthalten“, so der Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke. Hätte das Regierungspräsidium das Verfahren nämlich drei Wochen später gestartet, wären die neuen, schärferen Richtlinien in Kraft gewesen, so Rülke weiter.
Oberbürgermeister Peter Boch hatte nach dem Antragseingang der FDP-Gemeinderatsfraktion mitgeteilt, dass er bei der Stellungnahme der Stadt zum Planfeststellungsverfahren den besten Lärmschutz gefordert habe.
„Formalrechtlich ist dem Regierungspräsidium kein Fehler unterlaufen. Die neuen, schärferen Richtlinien für den Lärmschutz sind am 1. März 2021 in Kraft getreten. Diese aktuellen Richtlinien sollten jedoch auch für die A 8 und B 10 zwischen Eutingen und Niefern angewendet werden“, führt Rülke weiter aus.
Die A 8 und die B 10 gehören beide dem Bund. Die FDP-Fraktion findet, dass die lärmgeplagten Anwohner im Zuge des Ausbaus auch den Lärmschutz bekommen sollten, der durch die Richtlinien für den Lärmschutz (RLS-19) möglich ist.
Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, hat die FDP-Gemeinderatsfraktion Ihren Antrag vom 19. Oktober zurückgezogen und stattdessen eine Resolution des Gemeinderats beantragt. „Mit der Resolution des Gemeinderats im Rücken soll der Oberbürgermeister gegenüber dem Regierungspräsidium mit starkem Kreuz auftreten können“ motiviert Rülke die Beantragung der Resolution.