FDP/FW/UB/LED-Fraktion äußert Bedauern über Klageabweisen zu Bürgerbegehren Einschätzung kann erst erfolgen, wenn Begründung des Gerichts vorliegt

Die beiden Vertrauensleute des Bürgerbegehrens zur Innenstadtentwicklung-Ost Hans-Ulrich Rülke (FDP) und Andreas Kubisch (Liste Eltern) wurden am heutigen Tage über die Klageabweisung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe informiert. „Wir haben Nachricht erhalten, dass unsere Klage auf Durchführung eines Bürgerentscheids zum Prestigeprojekt Innenstadt-Ost abgewiesen wird, aber keine Begründung, warum“, so Rülke und Kubisch. „Das Urteil bedauern wir sehr und schauen uns die Begründung des Gerichts genau an, sobald uns diese vorliegt. Wir beraten uns dann mit unserem Rechtsbeistand sowie unseren Fraktionskollegen von den Freien Wählern und den Unabhängigen Bürgern, die ebenfalls Teile des ‚Aktionsbündnisses Pro Bäder, Schulen, Kitas – statt Innenstadtentwicklung-Ost‘ sind.“ Der Sachverhalt sei komplex und man müsse die Bewertung des Verwaltungsgerichts zu den einzelnen Punkten prüfen, mit denen die Gegenseite versucht habe, den Bürgerentscheid zu verhindern. „Erst wenn wir die Begründung kennen und analysiert haben, können wir entscheiden, wie wir weiter vorgehen.“ Deshalb gelte es nun, einstweilen abzuwarten, so Rülke und Kubisch abschließend.