FDP/FW/UB/LED-Fraktion rügt Schüssler für Durchführung von Offenlagen während Shutdown Einschränkungen haben Bürgerbeteiligung verhindert

Als „völlig daneben“ beurteilt die FDP/FW/UB/LED-Fraktion die Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligungen zu Bebauungsplanverfahren während des Shutdowns durch Baubürgermeisterin Sibylle Schüssler im März und April. „Am 02. April haben wir bezüglich der Zeitschiene zum Bebauungsplanverfahren zur Innenstadt-Ost bei Frau Schüssler angefragt und erst auf Nachfrage im Mai überhaupt eine Reaktion erhalten“, so der Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke (FDP). „Alleine das finden wir schon unangemessen. Die Geschäftsordnung des Gemeinderates sieht eine Frist von vier Wochen für die Beantwortung vor. Für geradezu fahrlässig halten wir es aber, den Bürgern zuzumuten, vor Ort im Rathaus die Akten zu sichten, wenn gleichzeitig vom Land Corona-Verordnungen erlassen werden und an die Bürger appelliert wird, das Haus möglichst nicht zu verlassen.“ Die erste Corona-Verordnung sei am 17. März erlassen worden und habe zunächst einmal Gültigkeit bis 19. April gehabt, ergänzt Stadtrat Carol Braun (Freie Wähler). „Es war also absehbar, dass die Zumutbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger ins Technische Rathaus zu gehen von vorneherein für mehrere Wochen nicht gegeben war. Das betrifft ganz besonders zwei äußerst umstrittene Projekte. Die Offenlage für den Bebauungsplan zum Prestigeprojekt Innenstadt-Ost war vom 16. März bis 24. April und die zur Umsiedlung des Abfallentsorgers Alba in die Nachbarschaft des für Pforzheim so wichtigen geplanten Factory-Outlet-Centers vom 16. März bis zum 15. April“, so Braun. „Wir halten es für durchaus denkbar, dass es der Verwaltung ganz recht war, so wenige Sichtungen wie möglich zu haben, um möglichst wenig Einwendungen zu bekommen“, ergänzt Stadtrat Andreas Kubisch (Liste Eltern). „Wir halten es in beiden Fällen auch für durchaus denkbar, dass nun die Offenlagen angefochten werden. Schließlich hatte man bei beiden quasi keine Möglichkeit, sich gleichzeitig adäquat zur Pandemie zur verhalten und seine Bürgerrechte wahrzunehmen. Deshalb halten wir es für durchaus denkbar, dass diese beiden für Pforzheim schlechten Projekte nun rechtlich angegriffen werden. Die Innenstadt-Ost, weil damit haufenweise städtisches Geld verbrannt wird, den Alba-Umzug, weil damit die Chance sinkt, das für die städtischen Einnahmen so wichtige Factory-Outlet zu realisieren.“