Das Regierungspräsidium Karlsruhe will für die Beurteilung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen an der B10 eine veraltete Richtlinie anwenden. Dies kritisiert die FDP-Gemeinderatsfraktion und hat hierzu beim Gemeinderat beantragt, Einspruch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beim Regierungspräsidium einzulegen. Im Begleitschreiben fordert die Fraktion Oberbürgermeister Peter Boch auf, sich für die Anwendung der seit dem 1. März 2021 inkraftgetretenen Verordnung zum Lärmschutz stark zu machen.
„Das Regierungspräsidium hat kurz vor Inkrafttreten der neuen Verordnung ein neues Planfeststellungsverfahren für die B10 bei Eutingen begonnen“, erläutert die Gemeinderätin Monika Descharmes. In der FDP-Gemeinderatsfraktion herrscht Unverständnis darüber, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe dabei das veraltete Berechnungsverfahren erneut zur Anwendung bringt. „Hätte man dieses Verwaltungsverfahren – dessen Planung bis in die 70er Jahre zurückreicht – drei Wochen später begonnen, müssten die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen wohl deutlich effektiver sein. Über die Motivation der Hektik spekuliert man in der FDP. „Hier will das Regierungspräsidium offenbar auf Kosten der Gesundheit und der Ruhe der Bevölkerung Geld sparen“, vermutet Descharmes.
Die FDP-Fraktion hat in ihrem Schreiben an OB Boch auch darauf hingewiesen, dass Dringlichkeit geboten sei, die Einwendungen fristwahrend einzubringen. Denn für die Gemeinde endet die Einspruchsfrist am 31.10.21, die nächste Sitzung des Gemeinderates ist jedoch erst am 9. November. Für private Betroffene ist die Frist am 30.09.2021 abgelaufen. „Das Beteiligungsverfahren begann noch während der Sommerferien. Naturgemäß waren zu dem Zeitpunkt viele berechtigte Anwohner noch im Urlaub und konnten in der vierwöchigen Einspruchsfrist von ihrem Recht keinen Gebrauch machen“, so Monika Descharmes. Zudem hätten ihnen bestimmte Teile der Planfeststellungsunterlagen erst verspätet zur Verfügung gestanden.
Die FDP-Fraktion sieht die einzige Hoffnung auf verbesserten Lärmschutz darin, dass OB Boch sich des Anliegens annimmt und beim Regierungspräsidium interveniert. Nur so könnten im Verfahren jene Lärmschutzmaßnahmen realisiert werden, die ein 3 Wochen später eingeleitetes Planfeststellungsverfahren erbracht hätte.
Auch der Gemeinderat Niefern-Öschelbronns hatte diesbezüglich seine Einwendungen erst gestern Abend auf den Weg gebracht. „Wir haben die Erwartung, dass OB Boch sich beim Regierungspräsidium dafür einsetzt, dass an der verkehrsreichen Ader von und nach Niefern die Lärmvorsorge geschaffen wird, die sich auch nach dem neuen Berechnungsverfahren ergeben hätte“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke.