Oberbürgermeister Peter Boch teile offenbar die Sorge der FDP-Fraktion, dass die Planung des Lärmschutzes durch das Regierungspräsidium Karlsruhe an der B10 mit veralteten Richtlinien erfolgen solle, so der FDP-Fraktionsvorsitzender Hans-Ulrich Rülke. „Er hat mir mitgeteilt, fristwahrend beim Regierungspräsidium Einspruch gegen die Verwendung der aus den 90er Jahren stammenden Richtlinien eingelegt zu haben. Beim besten Lärmschutz an der B10 ziehen wir an einem Strang“, lobt Rülke den Pforzheimer OB für sein Aktivwerden.
Die FDP-Fraktion bemängelte in ihrem Antrag an den Gemeinderat, dass einige Unterlagen nicht oder nicht vollständig offengelegt wurden. Laut Monika Descharmes prüfe die Fraktion nun, ob dies Verfahrensfehler seien, die eine Wiederholung des Einspruchsverfahrens nötig machen könnten.
Aktuell bestehen seitens der Stadt Pforzheim keine weiteren Einwendungsmöglichkeiten im Verwaltungsverfahren. Die FDP-Fraktion kündigt an, über eine Resolution des Gemeinderats dem Wunsch nach verbessertem Lärmschutz Nachdruck zu verleihen. „Das Regierungspräsidium hat hier geschlampt und will durch Trickserei offenbar verhindern, dass nicht der beste Lärmschutz gebaut wird“, so ihr Fraktionsvorsitzender Rülke.