Wenig Aussicht auf eine schnelle Abschiebung des derzeit inhaftierten gambischen Problemflüchtlings aus der Öschelbronner Flüchtlingsunterkunft macht die Antwort der Landesregierung auf eine erneute Anfrage (Drucksache 17/1137) des FDP-Enzkreisabgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert. Wie das zuständige Ministerium für Justiz und Migration dem Liberalen mitteilte, könne eine Abschiebung bei Personen mit einer Duldung aufgrund ungeklärter Identität nach § 60b des Aufenthaltsgesetzes nicht zeitnah erfolgen. Jedoch variiere die Dauer aufgrund unterschiedlicher Problemstellungen von Fall zu Fall.
Die weiteren Ausführungen des Ministeriums machen jedoch keine Hoffnung auf ein schnelles Ende der nun seit Jahren andauernden Probleme mit dem Gambier, der nach jetzigem Stand nach dem Ende seiner Haft wieder nach Öschelbronn zurückkehren soll. Ein Umstand, der Schweickert sauer aufstößt. „Bereits das Asylverfahren hat fünf Jahre in Anspruch genommen, in denen bereits mehrere Straftaten begangen wurden. Erst im Januar 2018 wurde das Verfahren eingestellt. Nicht aber wegen der Straftaten, sondern weil sein Aufenthaltsort unbekannt war. Schließlich wurde er erst im Oktober 2019 nach seiner zwischenzeitlichen Festnahme überhaupt über seine Passpflicht belehrt. Nun ist ‚unser‘ gambischer Problemflüchtling seit fast vier Jahren ausreisepflichtig und es passiert kaum etwas, um seine Abschiebung durchzusetzen, weil sich laut Ministerium diverse Maßnahmen als ‚nach Aktenlage […] nicht erfolgversprechend‘ erwiesen haben“, sieht der Enzkreisabgeordnete noch zu wenig Bemühungen zur Abschiebung des Gambiers.
Neben der nicht vorhandenen Kooperationsbereitschaft des Flüchtlings nennt das Justizministerium insbesondere auch Probleme in der Zusammenarbeit mit dem Heimatland des abgelehnten Asylbewerbers, die nicht auf eine schnelle Identitätsfeststellung und eine darauffolgende Abschiebung hoffen lassen. So sei derzeit beispielsweise keine gambische Delegation in Deutschland, die eine Anhörung zur Identifikation des Betreffenden durchführen könne. Mit der Ankunft einer solchen sei aufgrund der bevorstehenden Wahlen in Gambia in näherer Zukunft auch nicht zu rechnen. Allerdings beantworte Gambia auch keine Anfragen deutscher Polizeibehörden im Rahmen eines Personenfeststellungsverfahrens. „Es kann nicht sein, dass eine Abschiebung von Problemfällen daran scheitert, dass zwischen Flüchtling und Heimatland quasi eine stillschweigende Abmachung herrscht, nicht mit ausländischen Behörden zu kooperieren, um so schließlich eine Rückführung zu verhindern.“, fordert Schweickert deshalb stärkeren Druck auf unkooperative Heimatländer von Problemflüchtlingen. Man dürfe sich nicht bloß darauf berufen, dass man „nach Aktenlage“ schlechte Chancen sehe, sondern müsse gegenüber solchen Staaten auf Kooperation drängen, ruft er Justizministerin Marion Gentges zu verstärktem Engagement auf. Man müsse schließlich ausreisepflichtigen aber unkooperativen Personen klarmachen, dass es keine Hoffnung auf einen dauerhaften Verbleib gebe, selbst wenn sie weiterhin nicht an der Beschaffung von Dokumenten mitwirken. Er habe den Eindruck, dass viele dieser Personen sich von den hiesigen Sanktionen wie Leistungskürzungen und Arbeitsverboten nicht abschrecken ließen, insbesondere wenn die Aussichten im Heimatland noch schlechter seien, so der Enzkreisabgeordnete.
Ein wenig Hoffnung macht ihm dabei jedoch eine Passage aus dem Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Koalition im Bund, der eine Rückführungsoffensive insbesondere von Straftätern und Gefährdern, sowie eine stärkere Unterstützung der Länder durch den Bund bei Abschiebungen verspricht. „Es kann nicht schaden, wenn auch der Bund sich bei diesem Thema verstärkt engagiert. Nichtsdestotrotz muss dann auch die Landesregierung bereit sein, alle Register zu ziehen, um ausreisepflichtige Personen schnellstmöglich in ihre Heimat zurückzuführen“, so Schweickert.
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