„Müller Fleisch sollte weiterhin vollständig für Quarantäne-Kosten aufkommen!“

Nachdem nach monatelanger rechtlicher Prüfung nun bekannt wurde, dass das Land Baden-Württemberg nach dem letztjährigen großen Corona-Ausbruch bei der Firma Müller Fleisch für die Quarantäne-Kosten von 750.000 Euro aufkommen muss, sehen der FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende und Pforzheimer Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke und der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert Müller Fleisch trotzdem weiter in der Pflicht, für die Kosten der Quarantäne seiner Mitarbeiter aufzukommen. „Auch, wenn das Land keine rechtliche Handhabe sieht, um die Kosten auf Müller Fleisch umzulegen, ist die Firma weiter in der moralischen Pflicht, für seine Mitarbeiter einzustehen und nicht den Steuerzahler für die katastrophalen Bedingungen in der fleischverarbeitenden Industrie büßen zu lassen. Müller Fleisch sollte weiterhin vollständig für die Quarantäne-Kosten aufkommen!“, fordern die beiden liberalen Abgeordneten mit deutlichen Worten.

Auch die Geschäftsführung des Unternehmens selbst hatte bereits im vergangenen Jahr signalisiert eine moralische Pflicht zur Beteiligung an den Kosten zu sehen und damals die Kosten für die Quarantäne im Zuge der dritten Testreihe übernommen. „Jetzt ist der Moment gekommen, in dem Müller Fleisch Farbe bekennen und endlich zeigen muss, ob man es mit seinen Beteuerungen aus dem vergangenen Jahr wirklich ernst meint. Wenn dem so ist, sollte man freiwillig auf das Land zugehen und eine Kostenübernahme anbieten“, meint so denn auch Hans-Ulrich Rülke.

„Aus Sicht des Enzkreises, des Kreis Calw und der Stadt Pforzheim mag es zwar erfreulich sein, dass man die Kosten nicht selbst übernehmen muss. Für den Steuerzahler macht es jedoch keinen Unterschied, wenn nun das Land bezahlt. Es reicht nicht, wenn der Landrat nun ankündigt, er gehe davon aus, dass man noch einmal auf Müller Fleisch zugeht. Vielmehr sollte er das Unternehmen noch einmal deutlich an seine eigenen Aussagen und das Chaos erinnern, das man im vergangenen Jahr zu verantworten hatte“, ergänzt Erik Schweickert. Immerhin sei völlig klar, dass nicht der Steuerzahler für die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Schlachthofmitarbeiter verantwortlich sei.