Rülke: Abrechnung der Landesbeteiligung an den Umstellungskosten für Leistungserbringer durch das Bundesteilhabegesetz verläuft sehr schleppend Verfahren zügig abschließen und mit Kostenerstattung beginnen

„Die Abrechnung der Landesbeteiligung an den Umstellungskosten für Leistungserbringer aufgrund des Bundesteilhabegesetzes verläuft sehr schleppend“, resümiert der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordnete Hans-Ulrich Rülke nach Beantwortung seiner Parlamentarischen Initiative (Drucksache 17/2785) durch die Landesregierung. Pforzheimer Leistungserbringer hätten Rülke von erheblichen Bearbeitungszeiten – mehr als ein Jahr – bei der Prüfung entstandener Kosten durch das Sozialministerium berichtet. Eine Kleine Anfrage sollte daher Klarheit in das Verfahren um die Beteiligung des Landes an den Kosten der Leistungserbringer im Rahmen der Umstellung infolge des Bundesteilhabegesetzes bringen. In seiner Antwort an Rülke habe Sozialminister Manfred Lucha mitgeteilt, dass im Jahr 2020 ein Betrag von 58.276 Euro aus der ersten Tranche der Landesbeteiligung an die Stadt Pforzheim geflossen sei. Die zweite wesentlich größere Tranche, bei der 11,5 Millionen Euro statt wie in der ersten Tranche vier Millionen Euro verteilt werden, sei aber nach wie vor nicht ausbezahlt. Die Coronapandemie habe zu einer Verzögerung bei der Prüfung der Nachweise der Leistungserbringer für die zweite Tranche der Landesbeteiligung geführt. Das Sozialministerium versuche das Verfahren zur Auszahlung dieser zweiten Tranche im 3. Quartal 2022 abzuschließen, so Rülke. „Ein Stück weit kann ich das nachvollziehen. Jedoch belastet die stockende Auszahlung insbesondere auch kleinere regionale Leistungserbringer massiv und Wartezeiten von mehr als einem Jahr sollten auch trotz Corona zu vermeiden sein. Ich hoffe sehr, dass das Sozialministerium das Verfahren um die Auszahlung der zweiten Tranche nun zügig zu Ende führt,“ so Rülke abschließend.