Rülke: Büscher soll Antisemitismus ernst nehmen

Pforzheim. Eine Information des Ersten Bürgermeisters Dirk Büscher an den Gemeinderat, die Genehmigung von Lautsprecherpöbeleien der rechtsradikalen Partei „Die Rechte“ nur unter verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten beurteilen zu wollen, kritisiert der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke als „ Zeichen von mangelhaftem Fingerspitzengefühl“. Aus Ratskreisen war Büscher auf die Genehmigungspraxis bei derartigen Lautsprecherfahrten der Neo-Nazis angefragt worden. Die Rechtsradikalen hatten am Wochenende „Verlasst Deutschland“ vor der Pforzheimer Synagoge skandiert. Herr Büscher habe dem Gemeinderat mitgeteilt, dass aus Sicht des Innenministeriums ‚keine Bedenken bestehen, wenn politischen Parteien in den letzten zwei Wochen vor der Wahl für den Wahlkampf Lautsprecherwerbung genehmigt wird‘. „Keine Bedenken heißt aber nicht müssen!“, so Rülke wörtlich. „Aus meiner Sicht sollte ein Bürgermeister, der von Amtswegen für die öffentliche Ordnung zuständig ist, die Bürger vor rechtsradikalen Anfeindungen schützen und nicht schulterzuckend mit dem Finger auf das Innenministerium zeigen!“ Die Ausweisung einer Frauenschutzzone vor der pro familia-Beratungsstelle, um die zu Beratenden vor radikalen Abtreibungsgegnern zu schützen, habe gezeigt, dass es durchaus Mittel und Wege gebe, die haarsträubendsten Anfeindungen gewisser gesellschaftlicher Gruppen zu entschärfen. „Ich erwarte mir hier Fingerspitzengefühl und den persönlichen Einsatz des Ersten Bürgermeisters, unsere jüdischen Mitbürger vor den antisemitischen Hassparolen dieser Einzeller zu schützen“, so Rülke. Inwieweit die Stadt tatsächlich Mittel und Wege habe, eine Wiederholung von derlei Geschmacklosem zu verhindern, müssten zur Not Gerichte entscheiden. „Im Zweifel wird nämlich nicht in Bürgermeisterbüros, sondern vor Gericht entschieden, wo das Grundrecht der Rechtsradikalen auf Versammlungsfreiheit endet, weil es die Grundrechte unserer jüdischen Mitbürger auf nicht hinnehmbare Weise beschneidet.“