Stadt leistet Rechtsbehelfsbelehrung – Fristbeginn erst nach Zustellung
Pforzheim. Das Aktionsbündnis „Pro Bäder, Schulen Kitas – statt Innenstadt-Ost“ hat Nachricht vom städtischen Rechtsamt hinsichtlich des angekündigten Widerspruchs erhalten. Am 09. Mai hatte das Aktionsbündnis aus FDP, Freien Wählern, Unabhängigen Bürgern und der Liste Eltern OB Boch in einem Brief gebeten, dem Bündnis den formal korrekten Weg für einen Widerspruch gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 07. Mai aufzuzeigen, in dem die schwarz-rot-grünen City-Ost-Befürworter das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt hatten. So wolle das Bündnis vermeiden, mit der Stadt uneins über die korrekte Beschreitung des Rechtsweges zu sein. Dem komme die Stadt nun nach. In der Nachricht, die das städtische Rechtsamt dem Bündnis auf Geheiß von OB Boch zukommen ließ, heißt es, die Zustellung eines förmlichen Bescheids, der eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalte, erfolge voraussichtlich in Kalenderwoche 23, also Anfang Juni. „Wir wissen nun, dass wir noch etwa drei Wochen warten müssen, bis der Bescheid ergeht, aber auch erst danach die Frist anfängt, in der wir den Widerspruch einreichen. Das hat uns die Stadt mitgeteilt. Diese Zeit werden wir nutzen und den Widerspruch formulieren“, so Hans-Ulrich Rülke (FDP), Carol Braun (FW), Bernd Zilly (UB) und Andreas Kubisch (LE). „Wir sehen es aber kritisch, dass bereits bevor uns dieser Bescheid zugehen soll, das I-dipfele abgerissen wird. So werden Fakten geschaffen, die offensichtlich symbolisieren sollen, dass das Prestigeprojekt Innenstadt-Ost als unumkehrbar anzusehen sei.“Nötig sei das Ganze nicht. Der Pächter habe sich deshalb auch öffentlich gewundert. Die FDP/FW-Fraktion habe OB Boch bereits aufgefordert offen zu legen, was der Abriss und die zu leistenden Ausgleichszahlungen den Steuerzahler kosten.