Rülke: Bund stellt Konditorei- und Bäckereicafés bei den „Novemberhilfen“ dem übrigen Gastronomiegewerbe gleich Bundesregierung schließt Lücke

Im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen „Novemberhilfen“ hat der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und Pforzheimer Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke gefordert, dass für die ebenso von der Schließungsanordnung betroffenen Konditorei- und Bäckereicafés gleiche Regelungen für die „Novemberhilfe“ gelten müssten, wie auch für das übrige Gaststättengewerbe, da die von Bundesregierung unternommene Unterscheidung zwischen Gastronomie und Konditorei- und Bäckereicafés unsinnig sei. Die „Novemberhilfen“ sehen vor, dass zwangsweise geschlossene Gastronomiebetriebe 75% des Umsatzes von November 2019 erstattet bekommen. „Die Bundesregierung hat uns nun mitgeteilt, dass Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Cafébetrieb als Gastronomiebetriebe betrachtet werden und soweit sie durch eine Schließungsanordnung ihren Geschäftsbetrieb im November einstellen müssen, bei der „Novemberhilfe“ antragsberechtigt seien“, so Rülke.