Als dreisten Versuch, aus einem Täter ein Opfer zu machen sieht der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und regionale Abgeordnete Hans-Ulrich Rülke die Entschuldigungsforderung von Landrat Bastian Rosenau in der Busvergabe-Affäre.
Der Landrat blende völlig aus, dass er in dieser Angelegenheit zunächst von der Vergabestelle beim Regierungspräsidium wegen Rechtsbruchs gerügt wurde. Er blende weiter aus, dass er anschließend gegen den Rat der beratenden Anwaltskanzlei mit der internen Begründung, „weil es sich politisch besser verkaufen lässt“ sehenden Auges und unter Verbrennung von Steuergeldern in einen verlorenen Prozeß vor dem Oberlandesgericht hineingeschlittert sei. Er blende überdies aus, dass ihm auch das Oberlandesgericht rechtskräftig einen Rechtsbruch bescheinigt habe. Und er blende aus, dass er vor dem Kreistag auf Grund seiner Verfehlungen zu Kreuze kriechen musste.
Dies alles sei aktenkundig, so der Abgeordnete.
Es sei seine Aufgabe als Abgeordneter, derartigen Verfehlungen auf den Grund zu gehen. Deshalb sei es auch mehr als begründet gewesen, das Wirtschaftsministerium mit einer kartellrechtlichen Prüfung dieser Angelegenheit zu beauftragen. Genau dies habe er getan. Zu deren Ergebnis habe ihm Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut schriftlich mitgeteilt: Den Verantwortlichen konnte eine „Verfälschung des Wettbewerbs im Sinne von §1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht mit der erforderlichen Rechtssicherheit nachgewiesen werden.“ Ein Freispruch Erster Klasse sehe anders aus, als diese Formulierung.
Im Ergebnis bleibe festzuhalten, dass sich am richterlich festgestellten Rechtsbruch des Landrats nichts das Mindeste geändert habe und die Wirtschaftsministerin keineswegs mitgeteilt habe, dass das kartellrechtliche Prüfverfahren völlig unbegründet gewesen sei. Rülke kündigte an, sich auch in Zukunft in seiner Kontrollfunktion als Abgeordneter ganz sicherlich nicht von Landrat Rosenau einschüchtern zu lassen.