Rülke: Hospize können nun Direktabrechnungsverfahren bei Beihilfeleistungen verwenden Finanzministerin informiert Rülke über Umsetzung seines Anliegens

Pforzheim. Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und Pforzheimer Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke ist von Finanzministerin Edith Sitzmann darüber informiert worden, dass Hospize Beihilfeleistungen nunmehr direkt abrechnen können.
Rülke hatte sich Anfang 2019 mit einer parlamentarischen Initiative (Drucksache 16/5992) an die Landesregierung gewandt, nachdem er von Pforzheimer Hospizmitarbeitern darauf angesprochen worden war. „Es geht im Grundsatz um die Problematik, dass Beihilfeleistungen, die einem Hospiz zustehen, bisweilen auf überschuldeten Bankkonten gelandet sind. Wenn es in einem solchen Fall zu einer Erbausschlagung kommt, kann es gut sein, dass das Hospiz leer ausgeht, obwohl es eine Leistung erbracht hat und die Beihilfe auch bezahlt wurde. Das kann zu gravierenden Problemen für betroffene Hospize führen. Ich habe mich deshalb dafür eingesetzt, den Hospizen Direktabrechnungsverfahren zu ermöglichen, um das zu vermeiden“, so Rülke. Diese gebe es bereits für Krankenhäuser oder Einrichtungen der Rehabilitationsbehandlung. Im Prinzip gehe es dabei darum, den Hospizen die Möglichkeit an die Hand zu geben, die betreffenden Rechnungen ohne Umweg über ein drittes Konto abrechnen zu können. Bereits vor einem Jahr habe das Finanzministerium erkennen lassen, dafür offen zu sein. „Mich freut es sehr, dass dies seit heute umgesetzt ist.“