Rülke: Kirchengemeinderäte dürfen tagen Kuriositätenkabinett um Corona-Verordnung um eine Anekdote reicher

Eine Anfrage des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordneten Dr. Hans-Ulrich Rülke bei Sozialminister Manfred Lucha hat ergeben, dass Kirchengemeinderäte offiziell tagen dürfen. Einige Verwirrung habe die Verordnung gestiftet, nach der seit Anfang Mai wieder Andachten und Gottesdienste gefeiert werden dürfen, aber unklar gewesen sei, ob dies auch für Tagungen von Kirchengemeinderäten gelte. Die Nachfrage eines Pfarrers habe ergeben, dass es offensichtlich von offizieller Seite aus geheißen habe, eine Andacht mit bspw. 20 Anwesenden sei möglich, eine anschließende Tagung des Kirchengemeinderates mit der Hälfte der Teilnehmer aber nicht. „Ich halte das für ziemlich skurril und habe diesen Fall dem Minister Lucha mit der Bitte geschildert, das zu prüfen und ggfs. Anpassungen vorzunehmen, sollte sich das nach Prüfung der Verordnung bestätigen“, so Rülke. „Glücklicherweise wurde mir nun mitgeteilt, dass Tagungen von Kirchengemeinderäten offiziell stattfinden dürfen. Rechtsgrundlage dafür ist § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Corona-Verordnung. Nicht weniger skurril als den Fall an sich, finde ich allerdings den Amtsweg, den mein Schreiben genommen hat. Ich habe Minister Lucha angeschrieben, da dieser für Hygiene- und Gesundheitsfragen zuständig ist. Von dort wurde das Schreiben an Ministerin Eisenmann – zuständig für Kirchenangelegenheiten – weitergeleitet, die aber ihrerseits bei Minister Lucha die Auskunft erbeten hat, ob das denn nun möglich sei und auf welcher Grundlage. Drei Wochen später hatte ich dann die Antwort, in der mir im Prinzip mitgeteilt wurde: Sie haben Recht, Herr Dr. Rülke. Es ist Quatsch, Dinge weiterhin zu verbieten, bei denen im Verhältnis zu erlaubten Sachen das Infektionsrisiko wesentlich geringer ist. Deshalb bestätigen wir Ihnen, dass Kirchengemeinderäte tagen dürfen.“