Bei betreuten Personen Einzelfallprüfung möglich
Pforzheim/Stuttgart. Mit einer Parlamentarischen Initiative (Drucksache 16/5992) hat sich der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke an die Landesregierung gewandt, um in Erfahrung zu bringen, inwieweit Hospizen hinsichtlich einer Verbesserung der Weitergabe von Beihilfeleistungen geholfen werden kann. Pforzheimer Hospizmitarbeiter hatten Rülke auf die Problematik angesprochen. „Die Antwort auf den Antrag, den ich mit meiner Fraktion gestellt habe, liegt mittlerweile vor“, so Rülke. Insgesamt lägen der Landesregierung kaum Daten über Zahlungsausfälle vor, wenngleich man wisse, dass es Hospize hart treffen könne. Erbausschlagungen bei überschuldeten Nachlässen seien hier das gravierendste Problem. „Bei Verstorbenen unter rechtlicher Betreuung kann zumindest in Einzelfällen geprüft werden, ob ein Beihilfeanspruch auch nach dem Tod noch geltend gemacht werden kann. Das kann durchaus eine Hilfe sein. Hinsichtlich Privatversicherter, denen beihilferechtlich oder durch die Krankenversicherung Erstattungen zustehen, kommt es hin und wieder zu Schwierigkeiten, wenn die dem Hospiz geschuldete Erstattung auf ein überschuldetes Bankkonto überwiesen wird. Dann wird es für einige Einrichtungen schwierig, die Zahlungen für ihre erbrachten Leistungen zu erhalten.“ Die Landesregierung halte es für vorstellbar, auf ein Direktabrechnungsverfahren umzustellen, ähnlich dem für Behandlungen in Krankenhäusern oder Einrichtungen des Rehabilitationsbehandlung. So könne das Problem der Einzahlung auf überschuldete Konten umgangen werden. Dies sei aber vom Hospiz- und Palliativverband abgelehnt worden. Dieser halte allerdings eine Anerkennung von Abtretungserklärungen von der Beihilfe und den privaten Krankenversicherungen für sinnvoll. Hier sehe die Landesregierung aber rechtliche, wie praktische Probleme, so Rülke abschließend. (pm)