Rülke: Ministerantwort für Teststrategie zu Pflegeheimen liegt vor Ärzte dürfen auch ohne Zeitverzug durch Corona-Test zu Notfällen in Pflegeheime

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordnete Hans-Ulrich Rülke hat Antwort von Minister Manfred Lucha auf einen Brief über die unbefriedigende Situation in Pflegeheimen erhalten. Rülke wurde vonseiten der Pflege erheblicher Unmut über die Teststrategie und die Impfterminierung des Landes geschildert, den er mit der Bitte um Abhilfe an Gesundheitsminister Lucha adressierte. „Die Landesregierung hat hier viele Fehler gemacht und Dinge extrem kurzfristig beschlossen, die wie so oft an denen hängen bleiben, die vor Ort die Arbeit erledigen. Es ist sicherlich richtig, bei den vulnerablen Gruppen viel zu testen, in der Umsetzung und quasi ohne Vorbereitungszeit wurden die Pflegeheime aber allein gelassen. Das hat mangels Kapazitäten quasi ein Besuchsverbot bedeutet, was sehr belastend für alle Beteiligten ist“, so Rülke. Die meisten Pflegeinrichtungen in Pforzheim seien mit Stand 24. Januar immerhin fürs Impfen terminiert, schreibe Lucha. In 13 von 16 Einrichtungen gebe es Vereinbarungen, in neun Heimen sei eine Erstimpfung, in vier bereits eine Zweitimpfung vorgenommen worden. „Herr Lucha hat mir weiter geschrieben, dass landesweit 803 Soldaten den 44 Stadt- und Landkreise bei der Bewältigung ihrer Aufgaben helfen sollen, allerdings mit drei Wochen äußerst knapp bemessen. Gute Nachrichten gibt es dafür hinsichtlich der Rechtssicherheit für Ärzte in medizinischen Notfällen. Kein Arzt muss ein Bußgeld befürchten, wenn er ohne Test zu einem Notfall in ein Pflegeheim eilt.“ Das gehe aus einem Passus der Corona-Verordnung hervor, die den Zutritt regle. Darin heiße es, externe Personen, deren Zutritt zur Einrichtung zur Aufrechterhaltung des Betriebs oder für die psychosoziale oder körperliche Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner zwingend erforderlich sei, seien von der Testpflicht ausgenommen, sofern ein Antigentest aus unaufschiebbaren Gründen nicht vorgenommen werden könne. „Das heißt also, medizinisches Personal kann Pflegeheime ohne das Begehen einer Ordnungswidrigkeit betreten, wenn es dringend ist“, so Rülke.