Der FDP-Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert kritisiert die heute Abend von Landrat Bastian Rosenau verkündeten erneuten Einschränkungen im Einzelhandel des Enzkreises. „Bevor man starr auf die Inzidenzen achtet, sollte zunächst einmal analysiert werden, ob tatsächlich ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt, oder ob die Ausbrüche auf einzelne klar abgrenzbare Einrichtungen begrenzt sind“, so Schweickert. Dieser hatte deshalb schon vor zwei Wochen bezüglich der täglichen Veröffentlichung der Inzidenzwerte im Enzkreis eine weitere Unterteilung in diffuses und klar abgrenzbares Geschehen gefordert, was jedoch vom
Landratsamt abgelehnt wurde.
Der Liberale verweist in diesem Zuge auf die Möglichkeiten der Corona-Verordnung, die den Kreisen Spielräume gebe, um neue Einschränkungen zu vermeiden. Der Enzkreis lag in den letzten Tagen ohnehin nur relativ knapp über dem Grenzwert von 50, sodass das Landratsamt sich dafür einsetzen solle, dass der Einzelhandel geöffnet bleiben könne. „Während andere Kreise sich darum bemühen, den Handel möglichst lange offen zu halten, orientiert man sich im Enzkreis strikt am Inzidenzwert, obwohl es noch weitere Faktoren gibt, die zu beachten wären und es entspricht auch nicht dem Sinn der Corona-Verordnung, die eine Prüfung der Diffusität des Infektionsgeschehens möglich macht“, zeigt sich Schweickert enttäuscht über das Vorgehen des Landratsamts.
Zudem fordert der Liberale endlich ein generelles Umdenken in Bezug auf die Schließungen von Einzelhandel und Gastronomie. „Es ist niemandem zu erklären, dass ein voller Flieger nach Mallorca kein Problem darstellt, aber bei uns der Einzelhandel und die Gastronomie mit Hygienekonzepten, Abstandsregelungen und Luftfiltern schließen müssen“ so Schweickert, der die Landräte in Baden-Württemberg versteht, die aktuell gegen diese Regelungen demonstrieren. Ferner vermisst Schweickert innovative Ideen zum Umgang mit der Pandemie, wie sie aktuell in Rheinland-Pfalz angestrebt werden. Dort plant man eine Öffnung des Einzelhandels auch bei einer Inzidenz über 50. Voraussetzung dafür sei, dass die Kunden einen negativen Corona-Test vorweisen können. Gerade aufgrund der ohnehin geplanten Ausweitung von Schnelltests, sei dies zum Beispiel ein gangbarer Weg, um mehr Freiheiten zu ermöglichen, ohne den Infektionsschutz zu vernachlässigen.