Schweickert: „Verschlechterung des Lärmschutzes an A 8 droht“ Kombination aus abgerückter Lärmschutzwand und möglichem vierten Fahrstreifen in Richtung Karlsruhe brächte größeren Lärm mit sich

„Eindeutige Aussagen“ über die Folgen der geplanten Änderungen beim Lärmschutz an der A 8 fordert der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert angesichts der Pläne der Autobahn GmbH den ursprünglich geplanten Erdwall im Bereich der Eisenbahnbrücke bis zum Beginn der Einhausung auf Eutinger Seite nun durch acht bis neun Meter hohe Lärmschutzwände zu ersetzen. Auf Kritik stößt beim Liberalen jedoch insbesondere das Vorhaben, die Lärmschutzwand nun nicht in dem Abstand zur Autobahn zu errichten, wie es im Planfeststellungsbeschluss von 2014 festgeschrieben wurde. Hierdurch seien deutliche Verschlechterungen des Lärmschutzes zu befürchten. „Bereits heute ist meines Erachtens absehbar, dass die bisher nur als optional festgelegte Möglichkeit eines durchgehenden vierten Fahrstreifens in Fahrtrichtung Karlsruhe Wirklichkeit wird. Dies würde allerdings deutlich größeren Lärm verursachen“, so Schweickert. Dies müsse man deshalb bereits heute bei den Planungen bedenken. Missachte man dies und errichte die Lärmschutzwand am Igelsbach in größerer Entfernung zur Fahrbahn als im Planfeststellungsbeschluss festgelegt, nehme man größere Lärmbelastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner in Niefern-Vorort und Eutingen mutwillig in Kauf.

„Der Lärmschutz in der Enztalquerung ist ohnehin von Anfang an auf Kante genäht worden. Viele Vorschläge zur Verbesserung, wie eine längere Einhausung, wurden bereits in der Vergangenheit abgeschmettert. Es darf nun nicht noch vom Planfeststellungsbeschluss abgewichen werden, wenn man weiß, dass hierdurch in absehbarer Zeit Nachteile für die Betroffenen in Niefern-Vorort und Eutingen entstehen“, fordert der Liberale weiter. Das Beispiel Mutschelbach zeige, wie groß die Widerstände auf Seiten der verantwortlichen Behörden gegenüber nachträglichen Lärmschutzmaßnahmen seien. Deshalb sei für ihn völlig klar, dass die Lärmschutzwand entweder in der ursprünglich geplanten Entfernung zur Autobahntrasse errichtet werden, oder Autobahn GmbH und Regierungspräsidium eindeutig belegen müssten, dass auch ein vierter Fahrstreifen nicht zu Verschlechterungen des Lärmschutzes führen wird.