„Christoph 41 muss in Leonberg bleiben!“ Dieses Fazit zieht der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert auch nach der heutigen Anhörung aller Beteiligten in der Leonberger Stadthalle durch die zuständigen Berichterstatter des Petitionsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg zur Petition für den Verbleib des Rettungshubschraubers, die insgesamt über 27.000 Unterstützer gewonnen hatte. Laut Schweickert habe sich gezeigt, dass die Prämissen des Gutachtens aus dem Jahr 2018 nicht mehr zu halten seien. Beispielsweise werde seit Anfang April 2022 die Voralarmierungszeit in Baden-Württemberg praktiziert. So könne beispielsweise die Integrierte Leitstelle Pforzheim direkt den Hubschrauber inklusive der notwendigen Einsatzdaten voralarmieren, bevor die eigentlich zuständige Leitstelle in Böblingen den Einsatz bestätige. Dies bringe einen Zeitgewinn von zwei bis drei Minuten. „Da ein Rettungshubschrauber innerhalb von zwei Minuten knapp acht Kilometer weit fliegen kann, verändern sich die Einsatzradien durch die Neuregelung beträchtlich“, erklärt der Liberale. Selbst innerhalb des Gutachtens seien unterschiedliche Berechnungsmethoden bei der Ist-Situation und dem Ergebnisszenario angewandt worden.
Zudem sei auch die Angabe zum potenziellen neuen Standort von Christoph 41 äußerst ungenau, obwohl dieser einen großen Einfluss auf die erreichbaren Gebiete habe. Bisher hatte es immer geheißen, der Hubschrauber solle in Richtung Tübingen und Reutlingen verlegt werden. „Dabei macht es gerade für unsere Region einen großen Unterschied, ob der neue Standort nun in Tübingen oder Reutlingen liegt“, erklärt Schweickert weiter. Und als gebe es nicht schon genug kritikwürdige Punkte im Gutachten, habe das Innenministerium nun nach mehrfacher Nachfrage auch einräumen müssen, dass es keine Befragung regionaler Piloten zu den jeweiligen Flugbedingungen vor Ort gegeben habe. Stattdessen baue das Gutachten auch bei dieser entscheidenden Frage rein auf allgemeine Wetterstatistiken, die jedoch keine lokalen Spezifika aufdecken könne.
Alles in allem, so der Enzkreisabgeordnete, sehe er sich in seiner Auffassung bestätigt, dass Christoph 41 in Leonberg bleiben müsse. Das Gutachten weise schlicht und ergreifend zu viele Schwachstellen auf, als dass es als Argument für eine Verlegung dienen könne. Gleichzeitig werde die Verfügbarkeit an Rettungshubschraubern im dicht bewohnten Raum zwischen Karlsruhe und Stuttgart bei einer Umsetzung der aktuellen Pläne deutlich verschlechtert und dies obwohl die Einsatzzahlen hoch seien und ausgerechnet Christoph 41 einen Großteil aller Einsätze im Kreisgebiet übernehme. „Nach dieser Anhörung fordere ich die grün-schwarze Landesregierung auf, noch einmal Änderungen an der Neuordnung der Luftrettung vorzunehmen, denn es kann nicht sein, dass sich das aktuelle Niveau des luftgebundenen Rettungsdienstes im Enzkreis verschlechtert“, kündigt Schweickert weiteren Widerstand gegen die bisherigen Regierungspläne in Sachen Luftrettung an.