Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen stellt weiterhin große Herausforderung dar Anfrage Schweickerts zeigt großen Nachholbedarf im Enzkreis

Bis zum 01. Januar 2022 hätten eigentlich alle rund 830 Bushaltestellen im Enzkreis barrierefrei ausgebaut sein müssen. Diese bereits seit 2013 gültige Frist setzte das Personenbeförderungsgesetz den ÖPNV-Aufgabenträgern. Wer sich jedoch umschaut, wird schnell feststellen, dass dieses Ziel bei weitem nicht erreicht wurde. Eine Bestätigung hierfür liefert nun eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/2856) des FDP-Enzkreisabgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert. Demnach waren dem Landratsamt bis August nur 87 barrierefrei ausgebaute Bussteige bekannt, 181 weitere Haltestellen waren immerhin für einen Ausbau terminiert oder in der Planungsphase. Da der Ausbau in der Hand der Kommunen liegt und entsprechende Informationen zumeist erst verspätet weitergegeben werden, kann zudem davon ausgegangen werden, dass noch weitere Haltestellen ausgebaut oder zumindest in Planung sind. Trotzdem, so Schweickert, sei die Bilanz auf den ersten Blick erschreckend. „Wenn nur rund ein Zehntel aller Haltestellen zum Fristende fertig ausgebaut und aktuell insgesamt nur für ein gutes Drittel eine Fertigstellung absehbar in Aussicht steht, muss dies zu denken geben. Allerdings war auch von Beginn an klar, dass die Herstellung vollständiger Barrierefreiheit eine große Herausforderung darstellt. Es ist deshalb richtig, hier sowohl zu priorisieren als auch gleichzeitig Haltestellen beispielsweise während ohnehin anstehender Straßensanierungen auszubauen. Für schnelleren Fortschritt bräuchte es dann aber wohl auch mehr Geld vom Land“, erklärt der Enzkreisabgeordnete.

Positiv sieht er, dass das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), aus dem die Kommunen Fördergelder des Landes für den barrierefreien Ausbau erhalten können, in Ausnahmefällen auch eine Förderung zulässt, wenn ein normgerechter Ausbau einer Haltestelle aufgrund der örtlichen Umstände unverhältnismäßig wäre. Gerade innerorts gebe es nämlich häufig Probleme ausreichend Platz für den problemlosen Einstieg von Rollstuhlfahrern zu schaffen. „Ohne Fördermittel des Landes sind die vielen notwendigen Baumaßnahmen kaum zu stemmen. Deshalb ist es gut, dass hier zumindest Spielräume geschaffen wurden, die eine Förderung auch bei nicht vollständig normgerechter Bauweise ermöglichen“, findet Schweickert.

Größere Fortschritte in Sachen Barrierefreiheit gibt es im Vergleich zu den Haltestellen bei den Fahrzeugen. Nach Angaben des Verkehrsministeriums würden spätestens mit der Neuvergabe der Verkehre in einzelnen Verkehrsräumen im Dezember 2022 und 2023 alle Fahrzeuge im Enzkreis bis auf mögliche Ausnahmen im reinen Schülerverkehr die Vorgaben für Barrierefreiheit einhalten. Dazu zählen beispielsweise stufenfreie Einstiege an allen Betriebstüren, Sitzplätze sowie Flächen für Schwerbehinderte, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen und nicht zuletzt eine Absenkungsvorrichtung (Kneeling-Funktion) oder alternativ Rollstuhlrampe.

Alles in allem, so Schweickert, seien die Fortschritte also unübersehbar. Vollständige Barrierefreiheit bleibe aktuell in der Praxis trotz gegenteiliger gesetzlicher Vorgaben allerdings noch immer ein mittel- bis langfristiges Ziel.