Bündnis legt Widerspruch ein

Ringen um Bürgerentscheid zu City-Ost geht weiter

 

Die beiden Vertrauensleute des Aktionsbündnisses „Pro Bäder, Schulen, Kitas – statt Innenstadt-Ost“ Hans-Ulrich Rülke und Andreas Kubisch haben Widerspruch gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens zur Innenstadt-Ost durch die inzwischen von der Bevölkerung abgewählte schwarz-rot-grüne Ratsmehrheit eingelegt. Dieser wird nun vom Regierungspräsidium Karlsruhe geprüft. Die durch die Stadtverwaltung dargelegten Gründe, die sie für die Ablehnung geltend mache, habe man alle widerlegen können, heißt es in einer Pressemitteilung von FDP, Freien Wählern, den Unabhängigen Bürgern und der Liste Eltern.

Im Wesentlichen gehe es um eine vermeintliche Nichterreichung des Quorums, weil viele Unterschriften angeblich ungültig seien, einen vermeintlich unzulässigerweise fehlenden Kostendeckungsvorschlag und eine angebliche „Irreführung“ der Bevölkerung.

„Die Verwaltung hat mit einem Gerichtsurteil argumentiert, das die Gemeindeordnung im Jahr 2011 so ausgelegt hat, dass ein Gemeinderat mit einem öffentlichen Beschluss ein Bürgerbegehren quasi unterbrechen kann und Unterschriften, die einen Tag vor diesem Beschluss gesammelt wurden ungültig werden lässt. Der Beschluss war in unserem Fall aber nichtöffentlich und zudem wurde 2015 die Gemeindeordnung reformiert, um Bürgerbegehren zu erleichtern. Eine solche Auslegung widerspricht fundamental den Zielen der Reform. Deshalb ist die Auslegung, dieses Urteil lasse sich auf Pforzheim übertragen, nicht haltbar“, so Hans-Ulrich Rülke (FDP), Andreas Kubisch (LE), Bernd Zilly (UB) und Carol Braun (FW). Ebenso wenig haltbar sei die Unterstellung, ein Kostendeckungsvorschlag sei vonnöten. „Wir haben bewusst einen Oberdeckel für die zu bezahlende Miete gewählt, der sich daran orientiert, was es kosten würde, das Technische Rathaus zu sanieren und sich an den einzigen Zahlen orientiert, die öffentlich zugänglich sind. Ein positives Votum bei einem Bürgerentscheid hätte automatisch Einsparungen zur Folge, weil entweder der Investor eine niedrigere Miete akzeptieren müsste, oder aber, falls er die Lust am Prestigeprojekt verlieren würde, automatisch für weniger Geld das Technische Rathaus saniert würde. Das ergibt sich ganz einfach aus der Rechtslage hinsichtlich des Denkmalschutzes und braucht nicht separat erklärt werden. Ohne Innenstadt-Ost ist schließlich die Abrissgenehmigung für das Baudenkmal Technisches Rathaus hinfällig.“ Weiterhin behaupte die Stadtverwaltung, dass durch das Aktionsbündnis aus FDP, Freien Wählern, Unabhängigen Bürgern und Liste Eltern eine Irreführung der Bevölkerung vorgenommen worden sei, weil man auf die erheblichen Einsparpotenziale durch den Kostendeckel oder gänzlichen Verzicht auf das Prestigeprojekt verwiesen hat. Es sei sogar teurer, sich um Alternativen kümmern zu müssen. „Das finden wir schon bemerkenswert. Die Stadt behauptet etwas, legt aber keinerlei Beweise dafür vor, weil sie den Ten-Brinke-Mietvertrag nicht preisgeben will. Die Alternative – eine Sanierung des Baudenkmals Technisches Rathaus – wäre allerdings viel billiger. Das bestätigt nicht zuletzt ein Vorschlag des Architekten des unterlegenen Bieters, der als ökonomischere und städtebaulich bessere Lösung eine Sanierung des Technischen Rathauses bereits im vergangenen Jahr favorisiert hatte.“