Selten war die Stimmung während einer Fragestunde im Landtag so angespannt wie am Donnerstag als der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert erneut die Neuordnung der Luftrettung in Baden-Württemberg auf die Tagesordnung brachte und vom sichtlich genervten Innenstaatssekretär Wilfried Klenk wissen wollte, wie denn die Zeitpläne zur Rückkehr des Rettungshubschraubers Christoph 43 an seinen neuen alten Standort an den Karlsruher St. Vincentius-Kliniken sowie zur Verlegung des Leonberger Christoph 41 an dessen möglichen neuen Standort an der Tübinger BG-Klinik aussehen. Klenk, der die Pläne der Landesregierung zur Neuordnung maßgeblich vorangetrieben und das umstrittene zugehörige Gutachten bereits in der Vergangenheit immer verteidigt hatte, musste in diesem Zuge eingestehen, dass Christoph 43, der seit 2016 interimsweise am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden in Rheinmünster stationiert ist, frühestens im Sommer 2023 an seinen eigentlichen Karlsruher Standort zurückkehren könne. Ursprünglich war dies bereits für Sommer 2019 geplant, musste aber aufgrund von Problemen am Neubau des Karlsruher Klinikums bisher immer wieder verschoben werden. Nach Angaben Klenks soll die Sanierung nun ab dem kommenden Frühjahr starten und dann innerhalb von vier Monaten durchführbar sein. Der Staatssekretär musste jedoch sogleich wieder einschränken, dass dies abhängig von rechtzeitigen Materiallieferungen und der Witterung sei. Ein spätmöglichstes Rückkehrdatum konnte Klenk daher nicht nennen.
Gleichzeitig sollen bereits am heutigen Freitag abschließende Gespräche mit den Aufgabenträgern stattfinden, um einen neuen Standort für Christoph 41 festzulegen. In diesem Zuge deutete Klenk an, dass es wohl tatsächlich auf die Tübinger Klinik hinauslaufen werde, denn nachdem die Regierungspräsidien nun mehrere Jahre mit der Prüfung der Empfehlungen des Gutachtens beschäftigt gewesen seien, müsse man irgendwann auch mal eine Entscheidung fällen, so der Staatssekretär. Rücksicht auf den noch anstehenden Bürgerentscheid in Wannweil im November nimmt das Innenministerium demnach nicht. Sobald die Entscheidung gefallen sei, könne man mit einer Realisierungsdauer zwischen zwei und drei Jahren rechnen, bis ein notwendiger Hangar für den Hubschrauber fertiggestellt sei.
Ein von der FDP-Landtagsfraktion bereits mehrfach gefordertes Zweitgutachten lehnt das Ministerium zudem weiter ab. Entsprechend verärgert kommentiert deshalb Schweickert den Auftritt Klenks. „Es ist offensichtlich, dass das Innenministerium seine Linie nun koste es, was es wolle, voll durchsetzen will. Dabei sind die Pläne mit großen Unsicherheiten behaftet. Allein die jahrelange Verzögerung bei der Rückkehr von Christoph 43 nach Karlsruhe spricht Bände“, so der Enzkreisabgeordnete.
Nachdem Klenk außerdem erneut betonte, dass es keinerlei politische Vorgaben an die Gutachter gegeben habe, sei es des Weiteren umso fragwürdiger, dass es keinerlei Bereitschaft des Ministeriums gebe, sich für einen dritten zusätzlichen Standort im Land einzusetzen, wie es von Seiten der FDP vorgeschlagen worden war. „Ein zusätzlicher Rettungshubschrauber im Raum Tübingen würde die Abdeckung deutlich verbessern, ohne anderswo Schwächen zu schaffen. Statt hier aber eine politische Entscheidung im Sinne der Bevölkerung zu treffen, versteckt sich das Innenministerium lieber hinter einer angeblich ablehnenden Haltung der Kostenträger. Dabei fallen die Kosten für das Land so oder so an, da man einen neuen Hangar in Tübingen auch bei einer Verlegung von Christoph 41 finanzieren muss“, spricht sich Schweickert weiter für einen Erhalt des Leonberger Standorts aus. Aufgrund des ohnehin langen Zeithorizonts bis zu einer tatsächlichen Umsetzung der Pläne der Landesregierung fordert der Liberale deshalb weitere Gespräche des Landes mit den Kostenträgern. „Wenn die Landesregierung als oberstes Ziel tatsächlich eine ausreichende Abdeckung des Landes zum Ziel hat, sollte sie die Zeit nutzen, um die Kostenträger davon zu überzeugen, dass sowohl Christoph 41 in Leonberg als auch ein neuer Rettungshubschrauber in Tübingen ausreichend ausgelastet werden können. Argumente dafür gibt es zuhauf. Man müsste sie nur einmal aufgreifen“, ruft Schweickert das Innenministerium zum Umdenken auf.