FDP/FW/UB/LED-Fraktion lehnt Neufassung des Gestaltungsbeirats ab Änderungen gehen Fraktion nicht weit genug

Die vorgeschlagene Neufassung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats wird von der FDP/FW/UB/LED-Fraktion nicht mitgetragen, teilt diese mit. Man habe über die Neufassung ausgiebig beratschlagt und befinde diese in zentralen Punkten für nicht gut genug. „Wir haben im Januar beschlossen, dass eine Neufassung dem hohen Wachstumsbedarf der Stadt Rechnung tragen muss und die Entscheidungshoheit der gewählten Stadträte gestärkt werden soll“, so die Stadträte Carol Braun und Hans-Joachim Haegele (Freie Wähler). „Beide Kriterien sehen wir nur unzureichend umgesetzt. Überies möchten wir, dass die Kosten sich im Rahmen halten.“ Kritikwürdig sei aber insbesondere, dass weiterhin Bürgermeisterin Schüssler entscheide, wessen Bauvorhaben in den Gestaltungsbeirat müsse, ohne eine gemeinderätliche Kontroll- und Korrekturinstanz. „Wir würden es aus demokratischen Gesichtspunkten begrüßen, wenn die Bürgermeisterin dem Bau- und Liegenschaftsausschuss ihre Vorschläge vorher präsentieren müsste, ehe diese in den Gestaltungsbeirat wandern. Hierbei sollte der Bau- und Liegenschaftsausschuss Frau Schüssler im Sinne der Transparenz die Weisung erteilen dürfen, einzelne Projekte mitaufzunehmen oder eine Nichtbefassung zu beschließen“, erklärt Stadtrat Jörg Wiskandt (FDP) die Bauchschmerzen der Fraktion. „Das wäre aus unserer Sicht die Umsetzung des Januarbeschlusses auf Stärkung der Entscheidungshoheit der gewählten Vertreter.“ An die Fraktion sei mehrfach fehlende Transparenz heran getragen worden, die damit hergestellt werden könne, ergänzt Thomas Goßweiler (Unabhängige Bürger). „So bleibt der Eindruck, dass Frau Schüssler den Gestaltungsbeirat als persönliches Spielzeug verwenden kann, in dem sie in ihrer Entscheidungsgewalt den Daumen für Projekte heben und senken kann, je nachdem wie gut sie ihr gefallen. Schließlich entscheidet sie, wer in die Schleife des Beirats muss und wer nicht. Das finden wir nicht gut im Interesse der Stadt, der Bauträger und potenzieller Mieter und Eigentümer. Das sollte im Sinne der Demokratie der Ausschuss überwachen.“