Zum wiederholten Male hat sich der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Abgeordnete für Pforzheim und Birkenfeld Hans-Ulrich Rülke in Sachen Lärmbelästigung der Anwohner durch die Firma Müller-Fleisch an die Landesregierung gewandt. Rülke wollte wissen, ob das grüngeführte Umweltministerium die Haltung des Regierungspräsidiums Karlsruhe teilt, entgegen den Wünschen der Stadt Pforzheim und der Gemeinde Birkenfeld den lärmgeplanten Anwohnern nicht wesentlich entgegen zu kommen.
Die Antwort von Minister Franz Untersteller (Drucksache 16/9435; siehe Anlage) liegt nun vor.
Untersteller geht vom „Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“ aus. Es sei unbestimmt wie weit dieses reiche. Rülke hatte kritisiert, dass historische Luftaufnahmen dazu herangezogen würden, um zu behaupten, eine Gerberei aus längst verflossenen Tagen sei eher da gewesen, als die Wohnbesiedlung, weshalb das Regierungspräsidium eine Gemengelage annehme. Aus Sicht des Abgeordneten könne man dann auch archäologische Ausgrabungen zur Beweisführung heranziehen. Untersteller führt dazu aus: “ Historische Luftaufnahmen können im Einzelfall dazu dienen festzustellen, ob bei Gemengelagen die Wohnnutzung oder die gewerbliche Nutzung zuerst verwirklicht wurde.“ Die Formulierung „im Einzelfall“ deute aus Rülkes Sicht darauf hin, dass die Argumentation des Regierungspräsidiums vom Ministerium als eher ungewöhnlich betrachtet werde.
Gegen die Entscheidung der Gemeinde Birkenfeld, die Immissionsrichtwerte für ein allgemeines Wohngebiet festzulegen habe die Firma Müller Fleisch Widerspruch eingelegt. Dazu Untersteller wörtlich: „Das Widerspruchsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.“ Insofern bleibe „im konkreten Fall… die endgültige Festlegung der Immissionsrichtwerte im Rahmen des Widerspruchsverfahrens abzuwarten.“
Die Entscheidung sei also noch nicht gefallen und die Einstufung sowohl der Gemeinde Birkenfeld als auch der Herrenstrietsiedlung als allgemeines Wohngebiet immer noch möglich.
Rülke wörtlich: „Ich fordere den Minister an dieser Stelle dazu auf, von seinem Weisungsrecht gegenüber dem untergeordneten Regierungspräsidium nun Gebrauch zu machen und die uneinsichtige Regierungspräsidentin dazu zu zwingen, nun endlich im Sinne der lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger im Herrenstriet und in Birkenfeld zu entscheiden!“