Rülke: Auszahlung der Landesbeteiligung an den Umstellungskosten durch das Bundesteilhabegesetz an Pforzheimer Leistungserbringer weiterhin nicht erfolgt Zahlungen waren zum Ende des 3. Quartals angekündigt

„Die Auszahlung der Landesbeteiligung an den Umstellungskosten für Leistungserbringer aufgrund des Bundesteilhabegesetzes hat die Pforzheimer Leistungserbringer immer noch nicht erreicht. Dabei hatte das Landessozialministerium diese Zahlungen für das Ende des 3. Quartals angekündigt“, zeigt sich der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordnete Hans-Ulrich Rülke unzufrieden. Nachdem Pforzheimer Leistungserbringer Rülke von erheblichen Bearbeitungszeiten – mehr als ein Jahr – bei der Prüfung entstandener Kosten durch das Sozialministerium berichteten, hatte sich der Pforzheimer Abgeordnete mit einer Parlamentarischen Initiative (Drucksache 17/2785) an die Landesregierung gewandt. Die Kleine Anfrage sollte Klarheit in das Verfahren um die Beteiligung des Landes an den Kosten der Leistungserbringer im Rahmen der Umstellung infolge des Bundesteilhabegesetzes bringen. In seiner Antwort räumte das Sozialministerium ein, dass die zweite Tranche von 11,5 Millionen Euro nach wie vor nicht ausbezahlt sei, dies jedoch im 3. Quartal 2022 erreichen wolle. „Die Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz sind ein wesentlicher Baustein einer humanen und effizienten Sozialpolitik. Hier sollte sich das Landessozialministerium nicht wegducken. Ich habe mich nun mit einem Schreiben an Sozialminister Manfred Lucha gewandt und ihn gebeten, sich in den Vorgang in seinem Haus einzuschalten und die zeitnahe Auszahlung zu erwirken. Die Pforzheimer Leistungserbringer warten schließlich seit langem auf die zugesagten Mittel.“ So Rülke abschließend.