Rülke: Direkthilfen für von Corona-Krise betroffene Unternehmen können ab Mittwoch beantragt werden

Land verzichtet in der Krise auf Mieten und Pachten von landeseigenen Liegenschaften und Gebäuden
Pforzheim/Stuttgart. Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Pforzheimer Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke weist Betriebe, die von der Corona-Krise betroffen sind, auf die vom Land bereitgestellten Wirtschaftshilfen hin. „Insbesondere Kleinbetriebe und Soloselbständige sind besonders darauf angewiesen, rasch Unterstützung zu bekommen und können voraussichtlich ab Mittwoch Hilfen beantragen“, so Rülke. Die Soforthilfe sei gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und betrage bis zu 9.000 Euro für drei Monate für Soloselbstständige und für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten, 15.000 Euro für drei Monate für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, und 30.000 Euro für drei Monate für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten. „Die Hilfen können über die jeweilig zuständige Kammer abgerufen werden, unabhängig davon, ob das Unternehmen oder der betroffene Selbständige selbst Mitglied in dieser Kammer ist. Für Handwerker ist bspw. die Handwerkskammer zuständig, für alle übrigen die IHK. Die Modalitäten sind einsehbar auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums. Nachdem es offensichtlich nicht ohne ein Mindestmaß an Bürokratie geht, finden sich die Hinwiese mit Ausfüllhilfen auch auf der Homepage der FDP-Landtagsfraktion unter https://fdp-dvp-fraktion.de/corona-informationen-fuer-unternehmen-und-selbststaendige/ .“, so Rülke.
Für Betriebe, die in landeseigenen Liegenschaften und Gebäuden eingemietet sind, verzichte das Land derzeit auf Mietzahlungen und Pachten. Es gebe die Möglichkeit die Mieten zinslos zu stunden, so Rülke. Dazu zählen ebenfalls Liegenschaften, die der Baden-Württemberg-Stiftung gehören.