Rülke lässt Vergabepraxis bei Busdebakel kartellrechtlich prüfen Hinweis von Regierungspräsidium wird umgesetzt

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke lässt die im Rahmen der Akteneinsichtsausschüsse in Pforzheim und dem Enzkreis zutage getretenen Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Notvergaben von Buslinien im Westlichen Enzkreis kartellrechtlich prüfen.

„Ich greife den Hinweis aus dem Hause von Regierungspräsidentin Felder auf, dass das Regierungspräsidium die falsche Behörde sei, um kartellrechtliche Fragen zu prüfen, da die Kartellbehörden für Verstöße gegen das Kartellrecht zuständig seien“, so Rülke. Das Regierungspräsidium habe erklärt, dass die Verstöße gegen das Vergaberecht sowohl von der Vergabekammer als auch vom Oberlandesgericht bereits umfassend und abschließend festgestellt worden seien. Deshalb bestehe vonseiten des Regierungspräsidiums kein Anlass, weiter zu prüfen.

„Ich habe den Sachverhalt nun an Ministerin Hoffmeister-Kraut übermittelt, verbunden mit der Bitte, die Prüfung der Vergabe durch die Landeskartellbehörde zu veranlassen. Gesichert ist, dass gegen Vergaberecht verstoßen wurde, angesichts der Struktur des Sachverhalts sollte hinsichtlich potenzieller Verstöße gegen das Kartellrecht aber ebenfalls geprüft werden.“ Nachdem als Ergebnis der bisherigen Aufarbeitung des Sachverhalts im Raume stehe, dass es Aufforderungen gegeben habe, sich ohne Ausschreibung zu millionenschwerer Leistungserbringung untereinander abzusprechen und dabei ohne Wettbewerb hohe Preise zustande gekommen seien, stehe für das Regierungspräsidium offensichtlich die Möglichkeit kartellrechtlicher Verstöße im Raum, für deren Prüfung man dort aber nicht zuständig sei.

„Üblicherweise sind kartellrechtliche Verstöße dann gegeben, wenn es Preisabsprachen zwischen Unternehmen gibt, die eigentlich miteinander im Wettbewerb stehen, aber durch Absprachen und eine Marktaufteilung zu höheren, als dem Marktpreis entsprechenden Preisen für Produkte und Dienstleistungen gelangen. Zum eigenen Vorteil und zum Nachteil der Verbraucher. Davon ist zum heutigen Wissensstand zumindest so viel erfüllt, dass offensichtlich das Regierungspräsidium zur Einschätzung gelangt ist, für weitere Prüfungen seien die Kartellbehörden die richtigen Ansprechpartner“, so Rülke. „Deshalb habe ich Ministerin Hoffmeister-Kraut gebeten, eine solche Prüfung durch die Landeskartellbehörde zu veranlassen und mich über den Fortgang der Prüfung zu unterrichten.“