Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke hat sich mit einer Parlamentarischen Initiative (Drucksache 17/3905 siehe Anlage) an die Landesregierung gewandt, um einige Sachverhalte hinsichtlich der Belegungen in bisherigen vom Land eingerichteten Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende zu erfragen.
Hintergrund sind Bestrebungen von Mandatsträgern der CDU, im Brötzinger Tal in Pforzheim ebenfalls eine solche Erstaufnahmeeinrichtung für jährlich ca. 12.000 Flüchtlinge einzurichten. „Ich habe nachgefragt, inwieweit die angestrebten Kapazitäten, was die Anzahl untergebrachter Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes angeht, bisher eingehalten wurden“, so Rülke. Justizministerin Marion Gentges habe ihm geantwortet, das Land habe mit einzelnen Standortkommunen Vereinbarungen geschlossen, die regelmäßig auch eine Personenzahl für den Regelbetrieb beinhalten, aber für besondere Zugangslagen im Benehmen mit der Stadt auch eine Überschreitung ermöglichen würden.
„Benehmen heißt dabei, dass die andere Behörde angehört wird und so ihre Vorstellungen einbringen kann, eine Willensübereinstimmung ist aber nicht erforderlich“, erläutert Rülke. „Das heißt, man kann zwar als Standortkommune seine Meinung sagen, wird aber im Zweifel überstimmt und kriegt dann halt so viele zugeteilt, wie es nach Auffassung des Landes notwendig ist.“ Solche Vereinbarungen gebe es aktuell mit den Standorten Freiburg, Ellwangen und Sigmaringen. Das Land flankiere dann mit weiteren Maßnahmen die Standorte, etwa mit Polizeiwachen und Streetworkern. Dies gelte analog für Standorte ohne Vereinbarungen mit der jeweiligen Standortkommune.
Gesondert benannt habe Ministerin Gentges die nicht eingehaltenen Höchstgrenzen in Meßstetten, wo gemäß Vereinbarung 1.000 Personen untergebracht werden sollten, genauso wie in Ellwangen sowie in Heidelberg, wo 2.000 Personen als Obergrenze vereinbart waren. Nachdem Ministerin Gentges auf die Frage, wo die ursprünglich konzipierte Höchstbelegungszahl stets eingehalten wurde, nicht eingegangen sei, dürfe man davon ausgehen, dass dies nirgends der Fall war, so Rülke.
„Nach einem Beispiel habe ich zudem ganz konkret gefragt. In Donaueschingen wurde mit 200 Personen begonnen und dann sukzessive erhöht. Zum Schluss lag die Maximalgröße bei 2.700 Personen und die höchste Belegungszahl wurde mit 2.647 Personen im Verhältnis zum Beginn mehr als verdreizehnfacht.“
Rülke werde diese Informationen nun mit in die von Oberbürgermeister Peter Boch angekündigte Sitzung der gemeinderätlichen Gremien nehmen, die die Gemeinderatsfraktionen von FDP und Grüner Liste vergangene Woche beantragt hatten. Er strebe an, dass sich der Gemeinderat ein möglichst umfassendes Bild machen könne. „Stück für Stück bekommen wir mehr Informationen, was die Stadt Pforzheim erwarten darf, wenn der Wunsch der CDU nach einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Erfüllung gehen sollte.
Allerdings fällt das zentrale Argument, das von OB Peter Boch angeführt wird, durch diese Informationen in sich zusammen. Wenn die vereinbarte Zahl überschritten wird, dann stimmt die Gegenrechnung nicht mehr, wonach man davon profitiert, dass weniger Flüchtlinge dauerhaft zugewiesen werden. Ich werde nun auch die konkreten Zahlen für die weiteren von der Ministerin benannten Einrichtungen erfragen und bekannt geben, sobald mir diese vorliegen“, so Rülke abschließend.