Baunutzungsverordnung kein Mittel für Pandemiebekämpfung
Zu den von der Landesregierung beschlossenen neuen Regelungen zur Öffnung von Geschäften sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Man bekämpft die Corona-Pandemie nicht mit der Baunutzungsverordnung. Die 800- Quadratmeter-Regelung ist nicht nachvollziehbar und kann kein Maßstab für den Hygieneschutz sein. Sie erzeugt nur Ungerechtigkeiten und neue Streitfälle. Stattdessen ist eine Orientierung an Abstandsregelungen und eine Begrenzung der Anzahl der Personen pro Quadratmeter Verkaufsfläche ein sinnvolles Kriterium“.
Prof. Dr. Erik Schweickert, Sprecher für den Mittelstand der FDP/DVP Fraktion, ergänzt dazu:
„Die Landesregierung zwingt mit dieser Auslegung einzelne Einzelhändler in die Insolvenz. Die wirtschaftliche Not wird weiter verhindert und es entsteht ein eine klare Ungleichbehandlung. Andere Bundesländer machen vor, dass hier auch sinnvollere Lösungen möglich sind. Ohne Chancen auf baldige Einnahmen werden weitere Arbeitsplätze in Baden- Württemberg gefährdet“.