Liberale Abgeordnete kritisieren Ausschlüsse insbesondere vieler Kleinstunternehmen und Start-Ups von den Hilfsmaßnahmen
Pforzheim/Enzkreis. Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordneten Dr. Hans-Ulrich Rülke und der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert weisen die von der Corona-Krise betroffenen Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern auf das aktualisierte Prozedere für Hilfsgelder des Landes hin.
Ab Mittwochabend sollen auf der Homepage des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums die Antragsformulare online abrufbar sein. Der Upload der ausgefüllten Anträge erfolge dann über die eigens von den Kammern bereitgestellte Webseite www.bw-soforthilfe.de , so Rülke und Schweickert. Der Prozess funktioniere vollelektronisch, was sehr begrüßenswert sei. „Die ab Mittwochabend eingereichten Anträge werden im Anschluss an die zuständige Kammer weitergeleitet, bei der dann die Plausibilitätsprüfung stattfindet. Dort wird also geprüft, ob jemand zu Recht einen Anspruch geltend macht“, so die beiden Liberalen. Der finale Entscheid und die Auszahlung erfolge durch die L-Bank, wohin die Anträge im Anschluss weitergeleitet würden.
„Wir begrüßen, dass nun knapp eine Woche nach der Entscheidung des Landtags zumindest der Anspruch auf Hilfen geltend gemacht werden kann. Was uns aber enttäuscht, sind die faktischen Ausschlüsse sehr vieler Gewerbetreibender von den Hilfsmaßnahmen – und zwar auch bei faktischem Totalausfall des kompletten Gewerbes.“ Man müsse das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens des Haushalts erwirtschaften, um antragsberechtigt zu sein, heißt es in den vom Wirtschaftsministerium bekanntgegebenen Richtlinien. „Das bedeutet, dass selbst bei einem durch den Shutdown politisch herbeigeführten Komplettausfall des Geschäftsbetriebs kein Pfennig fließt, wenn bspw. der Lebenspartner zu weiten Teilen beide versorgt. So werden insbesondere diejenigen benachteiligt, die sich neben der Kindererziehung etwas aufgebaut haben, und es werden haufenweise Startups damit platt gemacht! Gerade die Existenzgründer sind oft in besonderem Maße von der Unterstützung eines Partners abhängig, bis sie mit ihrer Unternehmung soweit sind, auf eigenen Füßen stehen zu können. Hier werden sogar beide abgestraft. Derjenige, dessen Existenzgründung politisch erdrosselt wird und derjenige, der durch eigenen Verzicht dafür gesorgt hat, dass die Existenzgründung überhaupt in Angriff genommen werden konnte. Wir fordern hier dringend eine Überarbeitung“, so Rülke und Schweickert an die Adresse von Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut.
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