Rülke und Schweickert: Unser Druck hat gewirkt

Anrechnung von Einkommen des Partners bei Selbständigen als Ausschlusskriterium für Förderung wurde gestrichen
Der Zwang alle privaten Rücklagen zunächst zu verbrauchen muss aber noch entschärft werden
Pforzheim/Enzkreis/Stuttgart. Als „sehr gute Nachricht für viele tausend Kleinunternehmen“ bezeichnen der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordnete Dr. Hans- Ulrich Rülke und der FDP-Enzkreisabgeordnete sowie Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Prof. Dr. Erik Schweickert die Änderungen der Fördertatbestände, die das Wirtschaftsministerium auf Druck der beiden liberalen Abgeordneten umgesetzt hat. „Wir freuen uns sehr, dass die Fördervoraussetzungen heute so geändert wurden, dass nun nicht mehr das komplette Haushaltseinkommen als Bemessungsgrundlage für eine Förderung herangezogen wird, sondern das Einkommen der tatsächlich selbständigen Person die Anspruchsgrundlage darstellt“, so Schweickert. „Wir haben diese Verbesserung erreicht und freuen uns darüber. Noch besser wäre es allerdings, wenn insbesondere die Bedürfnisse von Startups besser gewürdigt würden. Ein Drittel des Nettoeinkommens als Bemessungsgrundlage für die Förderfähigkeit zu verwenden, halten wir insbesondere für junge Unternehmen für nicht praktikabel und schädlich, da in diesem Bereich in vielen Fällen schlicht die Umsätze noch nicht abbildbar sind“, so Rülke. Die beiden Abgeordneten hatten kritisiert, dass insbesondere Startups und Menschen, die sich in Partnerschaften zunächst um die Kinderbetreuung gekümmert und im Anschluss den Weg in die Selbständigkeit gesucht haben, häufig von den Soforthilfen ausgeschlossen waren, wenn der Partner das Haupteinkommen erwirtschafte. „Insbesondere bei jungen Unternehmen ist es oft so, dass noch wenig hängen bleibt und eine große Last auf dem Partner lastet, das Haushaltseinkommen zu bestreiten. Insbesondere Frauen sind von dieser Problematik betroffen. Es wäre hochgradig ungerecht, so vielen tausend Menschen durch einen Ausschluss bei den Soforthilfen keine Unterstützung zukommen zu lassen und ein großer Schaden für das Land, diese ganzen kleinen Unternehmungen in die Pleite zu treiben.“ Es sei bei weitem noch nicht alles optimal, was die Fördertatbestände anlange, so Rülke und Schweickert. „Aus unserer Sicht nicht tolerabel ist, dass auch diejenigen, denen von Staatswegen der Laden zugesperrt wurde, zunächst fast ihre kompletten Rücklagen zum Ausgleich hernehmen sollen, bis auf die Soforthilfen zugegriffen werden darf. Da werden saisonale Schwankungen nicht berücksichtigt, und dass viele nun gezwungen sind, bei einem Umsatz von 0 Euro ihre Investitionsrücklagen ohne einen Cent Hilfe für die Deckung ihrer kompletten Ausgaben zu verwenden, halten wir für nicht richtig. Hier fordern wir Nachbesserung“, so Rülke und Schweickert abschließend.