Nun ist das Ende der Leonberger Luftrettungsstation und die Verlegung von Christoph 41 endgültig beschlossene Sache, denn wie das Innenministerium heute mitteilte, soll der Rettungshubschrauber künftig von der BG Klinik in Tübingen starten. Nachdem sich diese Entscheidung bereits seit Monaten abzeichnete, die grün-schwarze Landesregierung unter anderem eine von fast 30.000 Personen unterschriebene Petition zum Erhalt des Leonberger Standorts abschmetterte und Innenstaatssekretär Wilfried Klenk mehrfach betont hatte, dass die Vorschläge des Gutachtens zur Neuordnung der Luftrettung eins zu eins umgesetzt werden sollen, ist auch der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert zwar nicht überrascht, wiederholt aber noch einmal seinen Unmut über die Beratungsresistenz des Innenministeriums. „Die Verlegung von Christoph 41 bedeutet das Ende für einen bewährten Luftrettungsstandort und einen schweren Rückschlag für die Notfallversorgung in der gesamten Region. Diese Variante der grün-schwarzen Landesregierung ist für das Land die teuerste aller Varianten, unter dem Gesichtspunkt der Sicherstellung einer guten Patientenversorgung aber definitiv nicht die Beste. Denn Grün-Schwarz schließt nun eine Lücke bei der Luftrettungsversorgung, indem eine andere geschaffen wird. Ich habe deshalb weiterhin kein Verständnis, wieso die Landesregierung den beispielsweise von FDP-Seite gemachten Vorschlag, in Tübingen einen zusätzlichen Rettungshubschrauber zu stationieren, nicht einmal ernsthaft geprüft hat und sich auch entsprechend gegenüber den Kostenträgern positioniert hat“, findet der Liberale erneut deutliche Worte.
Enttäuscht zeigt er sich auch über das Verhalten der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Diese hätten jede Ansage des Innenministeriums kritiklos und teilweise gegen den Widerstand der eigenen kommunalen Mandatsträger mitgetragen. „Auch Frau Seemann hätte als grüne Abgeordnete zumindest einmal kritisch über die Pläne der eigenen Regierung schauen können, hat sich aber dazu entschlossen, dass der Koalitionsfriede wichtiger ist, als die berechtigten Interessen unserer Region“, so Schweickert.
Bereits in der Vergangenheit hatte Schweickert mehrfach Kritik am Gutachten des Instituts für Notfallmedizin der Universität München geübt und insbesondere beklagt, dass viele der dort zu Grunde gelegten Annahmen sich seit dessen Erstellung verschoben hätten. Beispielsweise wurde die Zahl der Sekundäreinsätze einfach auf dem damaligen Stand fortgeschrieben, obwohl die sich verändernde Kliniklandschaft eine Zunahme von Patientenverlegungen annehmen lasse. Zudem wurde zwischenzeitlich auch die Rettungsfrist von 15 auf zwölf Minuten gesenkt. Auch die Experten vor Ort seien nicht einbezogen worden. Alles in allem seien die Pläne unausgegoren und hätten einer kritischen Überprüfung bedürft. Auch müsse das Land nun nicht nur die Kosten für den Bau neuer Luftrettungsstationen übernehmen, sondern auch für das Ende der alten aufkommen, was höhere Kosten verursache.
Unklar ist nun noch, wann genau der Umzug von Christoph 41 vollzogen wird, denn erst einmal müssen in Tübingen die Voraussetzungen für eine Luftrettungsstation geschaffen werden. Auch hier zeigt sich Schweickert gespannt, ob sich dies so reibungslos umsetzen lasse, wie vom Innenministerium erhofft. „Der Bau einer neuen Luftrettungsstation ist nicht so trivial. Christoph 43 kehrt auch erst frühestens im Sommer 2023 von seinem Interimsstandort am Baden-Airpark nach Karlsruhe zurück. Vier Jahre später als geplant. Bis Christoph 41 also von Tübingen aus startet, wird noch viel Wasser die Enz herunterfließen und bis dahin werden sich die Anforderungen an die Luftrettung vermutlich noch weiter verändert haben. Zudem gilt es auch noch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zum Rettungsdienstgesetz abzuwarten. Möglicherweise stehen hier also bald auch noch Neuerungen an“, sieht Schweickert noch eine kleine Hintertür für Änderungen.