Mittelständischer Handel darf nicht länger gegenüber Onlinehändlern, Discountern und Schnellrestaurants diskriminiert werden
Der Landtagsabgeordnete des Enzkreises und Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Prof. Dr. Erik Schweickert begrüßt die heutige Klarstellung zur Öffnung von Eisdielen. Schweickert hatte sich an das federführende Wirtschaftsministerium gewandt und um eine landesweite Klärung gebeten, da es nicht nur im Enzkreis einenFlickenteppich verschiedenster Regelauslegungen gab und sich auch Behörden in die Diskussion mit Einschätzungen eingeschaltet hatten, die gar nicht zuständig waren. „Das Ministerium hat jetzt nach einigem Hin und Her eine Definition aufgestellt, die es den örtlichen Behörden klar erlaubt festzustellen, ob der Verkauf von Eis erlaubt ist, oder nicht“, so der Enzkreisabgeordnete.
Demnach dürfen Eisdielen mit Gaststättenerlaubnis unter Wahrung der notwendigen Abstands– und Hygieneregeln geöffnet bleiben, solange sie Eis nur zum Mitnehmen anbieten. Reine Eisdielen ohne Gaststättenerlaubnis müssten laut Corona-Verordnung des Landes jedoch geschlossen bleiben. Relevant sei dabei laut Angaben des Wirtschaftsministeriums die Mischsortimentsregelung. Demnach komme es darauf an, „ob der Verkauf von Speiseeis im Rahmen des zulässigen Gaststättenbetriebs lediglich eine untergeordnete Rolle spielt.“ Konkret heißt das, dass beispielsweise weniger als die Hälfte der Verkaufsfläche für den Eisverkauf dient. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, müssen die kommunalen Vollzugsbehörden letztlich vor Ort prüfen. „Mit dieser Regelung werden weitere Inkonsistenzen in denbisherigen Auslegungen abgebaut, denn auch normale Restaurants dürfen ja weiter Abhol- und Lieferdienste anbieten. Eiscafés leben ja ohnehin schon zu einem guten Teil davon, dass man sich beim Spaziergang kurz ein Eis holt und weitergeht“, so der FDP-Abgeordnete, jetzt könne jede Gemeinde anhand eindeutiger Kriterien festlegen, ob eine Öffnung gerechtfertigt ist.
Es sei jedoch selbstverständlich, dass die Besitzer der Eiscafés dafür Sorge tragen müssten, dass sich keine Menschenansammlungen bilden würden und ausreichender Abstand gewahrt werde, so Schweickert. Er sei jedoch optimistisch, dass mittlerweile das Bewusstsein dafür sowohl auf Unternehmerseite als auch beim Kunden vorhanden sei. Dies würden auch Erfahrungen von Wochenmärkten und anderen kleinen Geschäften wie beispielsweise Bäckereien zeigen. Die Betriebe müssen also gewährleisten, dass ein Abstand von 1,5 m oder besser 2 m zwischen den Kunden eingehalten wird.
Kritik übt der Freie Demokrat jedoch an der grundsätzlichen Ausgestaltung der Mischsortimentsregelung, da diese kleine örtliche Einzelhändler benachteiligt. „Die Regelung sorgt dafür, dass große Discounter weiterhin alle möglichen Waren anbieten dürfen, von Haushaltsartikeln, über Elektronik bis hin zu Spielwaren. Es entstehen durch die Einschränkungen beträchtliche Marktverzerrungen zulasten von Einzelhändlern, die in ihrer Existenz bedroht sind. Dies könnte schnell gravierende Folgen für die Innenstädte haben“, warnt Schweickert. Man solle deshalb rechtzeitig darüber nachdenken, wie man unter Wahrung des Gesundheitsschutzes Einzelhändlern eine baldige Wiederöffnung ermöglichen könne, wenn ihnen klare Vorgaben etwa zu Abstandsregelungen und Hygienevorschriften aufgegeben werden.