Angesichts der heutigen Verabschiedung der Bundesnotbremse durch den Bundestag erneuert der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert seine Kritik an der Reform des Infektionsschutzgesetzes. Zwar habe es einzelne Verbesserungen am Gesetzentwurf gegeben, insgesamt betrachtet sei dieser jedoch weiterhin hochbedenklich. „Es gibt keinen Grund dafür, zu glauben, dass die Länder nur bei Inzidenzen unter 100 in der Lage sind, die Pandemie selbst unter Kontrolle zu bringen. Außerdem zeigt die Ankündigung der baden-württembergischen Landesregierung, zunächst keine Lockerungen ihrer selbst eingeführten Notbremse einzuführen und schärfere Maßnahmen zu befürworten, dass es trotz einer bundesweiten Regelung nicht zwangsweise zu überall gleichen Regelungen kommen muss“, so Schweickert. Es müsse die Frage erlaubt sein, wieso die Länder nur nach oben hin abweichen, nicht aber auch mit Hilfe innovativer Maßnahmen Lösungen außerhalb eines Lockdowns suchen dürften. Insgesamt nehme die Bundesnotbremse den Ländern und Landkreisen jedwede Flexibilität beim Kampf gegen die Pandemie. Selbst Ministerpräsident Kretschmann habe erst Anfang März im Landtag darauf hingewiesen, dass Maßnahmen auch davon abhängig gemacht werden müssten, ob die Infektionen auf einzelne Cluster zurückzuführen seien, oder ob ein diffuses Infektionsgeschehen in einem Kreis vorherrsche.
Kritik übt Schweickert auch daran, dass weiterhin nur der Inzidenzwert für Maßnahmen herangezogen werden soll, nicht aber auch weitere Faktoren, wie der Anteil positiver Tests, die Belastung des Gesundheitssystems oder die Impffortschritte. „Die Einführung einer dynamisierten Inzidenz wäre ein wichtiger Schritt, um die Maßnahmen anhand einer breiteren Datenbasis auszurichten und weniger abhängig von Verwerfungen der Inzidenzen, wie sie zuletzt über Ostern zu sehen waren, zu machen. Dies haben wir als FDP bereits mehrfach im Landtag gefordert“, so der Liberale weiter.
Es stehe angesichts steigender Infektionszahlen und der deutlich sichtbaren Belastung des Gesundheitswesens außer Frage, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden müssen, allerdings seien die vom Bund beschlossenen und vom Land bereits im vorauseilenden Gehorsam umgesetzten Maßnahmen zu wenig zielgerichtet. So sei die Wirksamkeit einer pauschalen Ausgangssperre weiterhin nicht belegt, zumal das Infektionsrisiko im Außenbereich nur gering sei. „Die Ausgangssperre hat besonders in Baden-Württemberg mittlerweile eine bewegte Geschichte hinter sich. Galt zunächst ein Grenzwert einer Inzidenz von 200, wurde dieser schließlich auf 50 abgesenkt, um dann von den Gerichten gekippt zu werden. Dann wurde den Kreisen nahegelegt bei hohen Inzidenzwerten ab 150 Beschränkungen ernsthaft zu erwägen und jetzt werden sie bei einer Inzidenz von 100 zur Pflicht. Wem und wie soll man dieses Hin und Her noch erklären?“, fragt sich der Enzkreisabgeordnete. Es werde immer deutlicher, dass es endlich einer klaren Strategie bedürfe, die nachvollziehbar und gleichzeitig auf das jeweilige Infektionsgeschehen abgestimmt sei. Schließlich müsse man auch noch mehr auf Tests und in besonderem Maße eine Beschleunigung der Impfkampagne setzen. Land und Bund sollten besser ihre Energie darauf verwenden, als auf die Durchsetzung einer rechtlich fragwürdigen Ausgangssperre.