Schweickert fordert Bau von Lärmschutzwand an Schillbachdurchlass

Viele Millionen Euro sparen der Bund und die Autobahn GmbH durch die Niefern-Öschelbronner Bemühungen um einen besseren Lärmschutz an der A 8, wenn es jedoch darum geht, selbst Kosten stemmen zu müssen, stellt sich die Autobahngesellschaft quer, wirft der FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert nun der Autobahn GmbH vor. Konkret geht es dem Liberalen um den Bau einer 2,5 Meter hohen Lärmschutzwand im Bereich des Schillbachdurchlasses. Diese hatte die Gemeinde vor einigen Jahren bei der Aufstellung ihres Bebauungsplans zum Bau der Lärmschutzeinrichtungen an der Autobahn im Bereich zwischen der B 10 und der K 4500 fest vorgesehen und deren Bau mit dem damals noch zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe vereinbart. Auf Nachfrage habe ihm die Autobahn GmbH jedoch in der letzten Sitzung des Projektbegleitkreises erklärt, dass die Lärmschutzwand aktuell nicht mehr vorgesehen sei. „Da die Lärmschutzwälle im Bereich des Schillbachdurchlasses aus baulichen Gründen von 10 Meter Höhe auf 5 Meter Höhe abgesenkt werden müssen, würde ohne die zusätzliche Lärmschutzwand eine rund 180 Meter lange Lücke entstehen, die eine Trichterwirkung entfaltet. Während die Gemeinde Niefern-Öschelbronn auf der einen Seite also mit ihrem Beharren auf besseren Lärmschutz für Einsparungen von fünf bis zehn Millionen Euro durch den ortsnahen ökologisch nachhaltigen Wiedereinbau des Erdaushubs gesorgt hat, sind Investitionen von 250.000 Euro für wenige Meter Lärmschutzwand aus Sicht der Autobahn GmbH jetzt also nicht mehr drin“, stört sich Schweickert am aktuellen Vorgehen der Autobahngesellschaft.

Er habe diesbezüglich auch bereits Kontakt mit dem Bundesverkehrsministerium und der Autobahn GmbH aufgenommen und erwarte, dass man die sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Verpflichtungen einhalte. „Es kann nicht sein, dass man die positiven Aspekte mitnimmt und sich dann einen schlanken Fuß macht. Ich erwarte, dass man sich an den Bebauungsplan hält. Die Lärmschutzwand muss also, wie zuvor mit dem Regierungspräsidium und dem Land vereinbart, gebaut und die Kosten selbstverständlich vom Bund getragen werden. Es kann nicht sein, dass die Gesamtmaßnahme des Ausbaus der A8 in der Enztalquerung zwar sonst den Kostenrahmen einhält, dafür aber Lasten an die Kommunen abgewälzt werden sollen“, so Schweickert.