Schweickert kontert Anschuldigungen von Pforzheimer Initiative gegen Reisersweg

Liberaler wirft Gewerbegebietsgegnern bewusste Verdrehung von Tatsachen vor

„Die Methoden und Behauptungen dieser ‚Initiative‘ sind bewusst vollkommen verfälschend“, findet der FDP-Enzkreisabgeordnete und Kreisrat Prof. Dr. Erik Schweickert klare Worte für die Anschuldigungen der „Initiative Trinkwasser- und Naturschutz – gegen das Gewerbegebiet Reisersweg“. Diese hatte dem Liberalen zuletzt Falschbehauptungen vorgeworfen und dafür eine Entschuldigung verlangt. Schweickert kontert nun seinerseits und wirft der Initiative um den Pforzheimer Stadtrat Christoph Weisenbacher vor, ständig die Tatsachen zu verdrehen, um die Pläne für das dringend benötigte Gewerbegebiet Reisersweg zu torpedieren und die Empörung in der Bevölkerung zu schüren.

Der Liberale stellt deshalb noch einmal klar, dass die Wasserschutzgebietsverordnung sehr eindeutig festlegt, unter welchen Bedingungen in der Wasserschutzgebietszone II B, in der das geplante Gewerbegebiet liegt, gebaut werden darf. Der dazu einschlägige § 3, Abs. 1 gibt hier die Rahmenbedingungen vor. So ist dort unter Nummer 2 festgelegt, dass bauliche Anlagen nur dann nicht gebaut werden dürfen, „sofern aufgrund örtlicher Gegebenheiten keine ausreichenden Vorkehrungen zum Schutz des Grundwassers getroffen werden können.“ Ein Antrag auf Befreiung ist noch nicht einmal notwendig, ähnliches gilt laut Nummer 8 des Absatzes für Tiefbauten, bis zu zwei Metern Tiefe. Beides widerlegt die Aussagen der Initiative gegen den Reisersweg, die behauptet, eine Bebauung sei in der Wasserschutzzone II B nicht möglich.

Auch für den Verkehrswegebau lässt die Wasserschutzgebietsverordnung entgegen der Behauptungen der Initiative eine Lösung zu, denn nach § 7, Abs. 1, wird – nicht „kann“ – ein Antrag auf Befreiung von den Verboten in jedem Fall erteilt, wenn „eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige Veränderung seiner Eigenschaften wegen besonderer Vorkehrungen nicht zu besorgen ist“. „Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet sieht entsprechende Vorkehrungen zum Schutz des Trinkwassers vor, womit auch dem Straßenbau nichts im Wege steht. Die Behauptung, es sei keine solche Bebauung in der Wasserschutzgebietszone II B erlaubt, ist damit ebenso entkräftet“, so Schweickert.

Der Enzkreisabgeordnete verweist in diesem Zuge auch auf ein prominentes Beispiel, denn die zweite Pforzheimer Buckenbergauffahrt, die mitten durch die Wasserschutzgebietszone II A führt, hätte ohne die Ausnahmeregelungen gar nicht gebaut werden dürfen und anders als damals die Stadt Pforzheim, werde Niefern-Öschelbronn keinen wertvollen Trinkwasserbrunnen opfern. Die Gemeinde werde den Schutz des Trinkwassers wie schon in den vergangenen Jahrzehnten auch bei der Entwicklung des Reiserswegs voranstellen. Schon bei der Entscheidung über die Zoneneinteilung im Jahr 1984 habe man bewusst eine Zone II B statt einer schwächer geschützten Zone III geschaffen. „Größtmöglicher Trinkwasserschutz sollte damals wie heute mit einer möglichen Gewerbeentwicklung in Einklang gebracht werden. Beides geht Hand in Hand“, erklärt Schweickert.

Zu guter Letzt sieht der Liberale den Vorwurf, dass eine große Kreistagsmehrheit aus FDP, SPD, CDU und Freien Wählern sich über den Trinkwasserschutz hinwegsetzt, als Ungeheuerlichkeit. Die genannten Fraktionen hätten mehr als deutlich gemacht, welch große Bedeutung der Trinkwasserschutz besitzt. Zudem habe der Kreistag ohnehin nur Hinweise an die Gemeinden und Verwaltungen verabschiedet, nicht aber die geltende Rechtslage verändert. „Wenn sich überhaupt jemand entschuldigen müsste, dann diese ‚Initiative‘. Mir fehlt allerdings der Glaube, dass die Verantwortlichen den Anstand besitzen, ihre falschen und ungerechtfertigten Behauptungen richtigzustellen“, so Schweickert abschließend.