Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heutigen Ersten Lesung des Kommunalabgabengesetzes:
„Die von der Regierung vorgesehene Einführung einer Verjährungsfrist für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird in ihrer jetzigen Ausgestaltung ins Leere laufen und das Problem der Altfälle bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nicht lösen. Sie ist nichts als weiße Salbe. Die Regierung kommt damit zwar einer juristischen Auflage des Bundesverfassungsgerichts nach, löst aber nicht die wirklichen Probleme unseres Landes und betreibt nur inhaltsleere Symbolpolitik. Wir alle wissen: Weiße Salbe hilft nur bei Oberflächlichkeiten und soll nur besänftigen; bei tieferen Wunden ist sie hingegen gefährlich. Nicht anders ist es auch beim Kommunalabgabengesetz: Auch nach der Novelle werden weiterhin zahllose Grundstücksbesitzer noch Jahrzehnte nach dem Straßenbau mit Gebühren für diesen belastet werden können. Wir fordern daher eine echte Verjährungslösung und das Ende dieser unbegrenzten Gebührenerheberei. Grundstücksbesitzer müssen endlich Klarheit erhalten und wissen, wann ihnen wofür noch Gebühren drohen.“
Zum Aspekt der Ortsnamenserweiterungen äußert sich Prof. Schweickert folgendermaßen: „Was auf den ersten Blick wie eine Demokratisierung zugunsten der Gemeinderäte daherkommt, ist in Wahrheit eine Verschärfung, wenn das Innenministerium seine seitherige Entscheidungspraxis nicht verändert. Denn nun muss ein Gemeinderat mit Dreiviertelmehrheit einen solchen Antrag stellen. Ob das Innenministerium dies nun genehmigt, ist aber genauso offen wie seither bei der Verleihungspraxis. Damit bleibt auch dieser Aspekt des Gesetzes nichts Anderes als weiße Salbe. Erst wenn der neue diesbezügliche Erlass vorliegt, kann man beurteilen, ob dieses alte Thema nun endlich zugunsten der Kommunen aufgelöst ist und nicht nur ein placebohafter Trost ist.“