Um die Frage, wie man Lärmschutzwälle über ihren eigentlichen Zweck hinaus gewinnbringend nutzen könnte, ging es dem Enzkreisabgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert in einem von ihm initiierten Antrag der FDP-Landtagsfraktion (Drucksache 16/8091). Der Liberale wollte von der grün-schwarzen Landesregierung wissen, inwiefern Sie die Errichtung von Photovoltaikanagen an Lärmschutzwällen fördert. „Kaum ein großes Straßenbauprojekt überregionaler Straßen kommt heutzutage noch ohne groß angelegte Lärmschutzmaßnahmen aus. Deshalb liegt es nahe, diese großen Flächen auch anderweitig bspw. zur Gewinnung erneuerbarer Energien nutzbar zu machen“, erklärt Schweickert seine Motivation. Er denke dabei insbesondere auch an die Enztalquerung der A 8, wo im Zuge des Autobahnausbaus mehrere Kilometer an Lärmschutzeinrichtungen entstehen.
Wie die Landesregierung mitteilte, gebe es derzeit jedoch nur wenige Erfahrungswerte mit entsprechenden Anlagen. Grund dafür sei insbesondere das Verbot zur Errichtung von Hochbauten, darunter auch Photovoltaikanlagen, innerhalb einer Entfernung von 40 Metern bei Autobahnen bzw. je 20 Metern bei Bundes- und Landesstraßen. Hinzu kämen Anbaubeschränkungszonen von 100 Metern bzw. 40 Metern. Eine nähere Bebauung sei nur möglich, wenn eine Kommune dies im Rahmen eines Bebauungsplans im Einvernehmen mit der Straßenbauverwaltung ermögliche. „Genau diese Konstellation haben wir ja aber bei einem Großteil der Lärmschutzeinrichtungen an der A 8 in der Enztalquerung“, so Schweickert, der mit seiner damaligen Unnachgiebigkeit und seinem Einsatz erst dafür sorgte, dass der Bau zusätzlicher Lärmschutzwälle über die Aufstellung kommunaler Bebauungspläne überhaupt erst möglich wurde.
„Als ich mich damals für zusätzliche Lärmschutzwälle eingesetzt habe, hielt man mir entgegen, das würde in der zur Verfügung stehenden Zeit niemals klappen. Am Ende hat es durch den Kniff mit der Vermeidung des Abtransports von bis zu 100.000 LKW-Ladungen Abraum über teilweise weite Strecken aber doch geklappt“, zeigt sich Schweickert trotz der jetzt wieder herrschenden Zeitknappheit entschlossen. Immerhin sei der geplante Baubeginn des Projekts vom Regierungspräsidium in den letzten Monaten auch immer weiter nach hinten verschoben worden, so dass sich auch hier neue Zeitfenster öffnen könnten.
Gerade in puncto Zeitknappheit ist laut Schweickert jedoch ein wichtiger Hinweis in der Beantwortung des Antrags enthalten. Denn auf Grund einzelner erfolgreicher Beispiele habe sich das baden-württembergische Verkehrsministerium an das Bundesverkehrsministerium gewandt, um eine Änderung der Abstandsregelungen für Photovoltaikanlagen im Bundesfernstraßengesetz zu realisieren. Eine Maßnahme, die der Enzkreisabgeordnete begrüßt. „In Zeiten, in denen das Thema Flächenfraß und die Frage nach einer erfolgreichen Energiewende eine immer größere Rolle spielen, können wir es uns nicht erlauben, riesige Flächen an den Fernstraßen brachliegen zu lassen“, so Schweickert. Es sei besser, man nutze konsequent Lärmschutzwälle im Nahbereich der großen Straßen, als große ursprünglich landwirtschaftliche Flächen mit Sonnenkollektoren aus dem Anbau zu nehmen oder Wald für Windindustrieanlagen abzuholzen.
Deshalb sei es vollkommen richtig, dass Baden-Württemberg die Initiative ergreife, auch wenn die Flächen im Eigentum des Bundes lägen und man die Verwaltung der Autobahnen in wenigen Monaten an die Autobahn GmbH abgeben müsse.
Für besonders sinnvoll hält der Enzkreisabgeordnete die Möglichkeit, neue Lärmschutzeinrichtungen so auszuführen, dass noch im Nachhinein eine Nachrüstung mit Photovoltaik-Modulen möglich sei. „Aufgrund der beschränkten Möglichkeiten der Straßenbauverwaltung über Photovoltaik-Anlagen Einnahmen zu erzielen, sollte überall da, wo es Sinn ergibt – jedoch mindestens in der Enztalquerung -, schon im Vorhinein der Grundstein für eine weitergehende Nutzung von Lärmschutzwänden durch Investoren gelegt werden“, so Schweickert. Er sei sicher, dass dort große Potenziale liegen würden, die anders als bei vielen anderen Energieprojekten ohne großen Widerstand aus der Bevölkerung umsetzbar seien und sowohl ökonomisch als auch ökologisch Sinn machen würden.