Schweickert: „Salamitaktik des Regierungspräsidiums muss bei B 10-Planfeststellung endlich aufhören“ – Heute Lärmschutz nach einem veralteten, vor über 30 Jahren definierten Standard zu planen, ist unseriös

24 Tage bevor die neuen verschärften Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 19) am 01. März 2021 hätten angewandt werden müssen, wurde das knapp 13 Jahren brachliegende Planfeststellungs-verfahren für den vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Niefern und Eutingen eingestampft und noch am selben Tag ein neues Verfahren seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe beantragt. 24 Tage die einen großen Unterschied für die vom Lärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner ausmachen und die den FDP-Enzkreisabgeordneten Prof. Dr. Erik Schweickert zur Weißglut bringen. „Niemand kann mir erzählen, dass es bloßer Zufall ist, dass kurz vor dem Inkrafttreten neuer Richtlinien noch schnell ein neues Planfeststellungsverfahren – und dann auch noch unvollständig –  in die Wege geleitet wurde. Hier geht es nur darum, schärferen Grenzwerten auszuweichen, um am Ende weniger Lärmschutz realisieren zu müssen, denn der Stichtag 01. März war seit langem bekannt“, ärgert sich Schweickert massiv. Denn nun wird der Lärmschutz nach dem 1990 definierten alten Standard RLS 90 und nicht nach den 2019 definierten neuen Richtlinien festgelegt.

Als weitere Salamitaktik bezeichnet der Liberale so denn auch das Vorgehen des Regierungspräsidiums Karlsruhe bei den Planfeststellungsverfahren zur A 8 und der B 10. „Eigentlich hätten der Ausbau der A 8 und der B 10 aufgrund des engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs zusammen betrachtet werden müssen. Stattdessen hat man das Planfeststellungsverfahren in drei Verfahren aufgesplittet: A 8-Ausbau, Umbau PWC-Anlage Pforzheim-Ost und schließlich B 10-Ausbau. Alles um Lärmberechnungen einzeln vornehmen zu können und so jeweils immer knapp unter den Grenzwerten zu sein, die weitere Lärmschutzmaßnahmen erforderlich gemacht hätten“, so der Vorwurf des Liberalen.

Dies will der Enzkreisabgeordnete jedoch nicht auf sich beruhen lassen und fordert deshalb weitere Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der A 8-Anschlussstelle Pforzheim-Ost. So hatte eine Anfrage (Drucksache 16/4000) Schweickerts bereits im Jahr 2018 hervorgebracht, dass die Brücke der A 8 über die B 10 so ausgestaltet sei, dass eine bis zu 4,5 Meter hohe Lärmschutzwand angebracht werden könne. Auch an den Rampen der Anschlussstelle seien Lärmschutzwände notwendig. Als mahnendes Beispiel verweist Schweickert hierbei auf die Bocksbachtalbrücke bei Mutschelbach. „Die Höhe der Autobahnbrücke über die B 10 wird künftig auf elf Meter fast verdoppelt. Damit werden deutlich mehr Menschen, wie auch bei Mutschelbach, vom Lärm betroffen sein. Was allerdings passiert, wenn nicht sofort Lärmschutz installiert wird, kann man dort jedoch sehen, nämlich nichts. Das gilt es hier zu verhindern, zumal wir es hier mit gleich zwei starken Lärmquellen und zunehmendem Verkehr zu tun haben“, verdeutlicht der Abgeordnete.

Die entsprechenden Argumente müssten nun jedoch die betroffenen Gemeinden Niefern-Öschelbronn und Pforzheim in ihren Stellungnahmen gegenüber dem Regierungspräsidium vorbringen. Die Information über die Nichtanwendung der neuen RLS 19 hatte Schweickert erst am 27. September im Rahmen seiner kleinen Anfrage (Drucksache 17/676) im Landtag erhalten. Zu spät um betroffene Anwohnerinnen und Anwohner zu informieren und zur rechtzeitigen Abgabe einer Einwendung zu bewegen, denn deren Abgabefrist lief am 30. September aus. „Auch das ist kein Zufall, denn sehr schnell wurde noch im August eine Fristverlängerung bis ausgerechnet zum 30. September vom Ministerium beantragt. Fast acht Wochen, um eine unangenehme Frage zu beantworten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“, meint ein verärgerter Erik Schweickert.