Schweickert: Stand des fiktiven Unternehmerlohns bei der Überbrückungshilfe III Plus unklar Landesregierung muss im Sinne der mittelständischen Unternehmer aktiv werden

Seit dem 6. Oktober 2021 kann die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Oktober 2021 bis Dezember 2021 beantragt werden. Der Enzkreisabgeordnete und mittelstandspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion sowie Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses des Landtags Prof. Dr. Erik Schweickert fordert in diesem Zuge eine Fortsetzung des fiktiven Unternehmerlohns, den das Land Baden-Württemberg im Zuge der Überbrückungshilfen I-III bisher ergänzend zu den Bundesmitteln gezahlt hatte. „Es ist enttäuschend, dass sich der Bund erneut nicht um die Sorgen und Nöte der Unternehmer kümmert und keinen fiktiven Unternehmerlohn gewährt. Umso wichtiger ist es, dass die Landesregierung hier erneut aktiv wird und die Zukunft des Unternehmerlohns klärt. Die Wirtschaftsministerin muss sich klar zur Weiterführung bekennen. Bisher ist hier nichts klar in der Landesregierung, obwohl das Programm schon laufen müsste. Führen Sie das baden-württembergische Erfolgsmodell fiktiver Unternehmerlohn auch für die Monate Oktober bis Dezember fort! Und setzen Sie sich beim Bund dafür ein, dass als Minimalleistung von diesem die Beantragungssysteme angepasst werden und dort diese Option geschaffen wird. Hier ist schnelle Hilfe für unseren Mittelstand notwendig! Nicht ohne Grund hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags mehrfach über dieses Thema diskutiert und der Unternehmerlohn hat fraktionsübergreifend eine hohe Wertschätzung erfahren.“

Hintergrund der Forderung ist, dass es nach aktuellem Kenntnisstand von Bundesseite erneut keinen fiktiven Unternehmerlohn – das ist eine Pauschale, die Selbstständige pauschal zusätzlich zur Fixkostenerstattung beantragen können – geben wird. In den bisherigen Auflagen der Überbrückungshilfe I-III hat die Landesregierung diese Förderlücke, teilweise auch nach breiten Diskussionen im Wirtschaftsausschuss, dankenswerterweise geschlossen und aus eigenen Mitteln einen Unternehmerlohn in Höhe von zuletzt 1.000 Euro pro Monat möglich gemacht. Für den verlängerten Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 gibt es bisher keine Ankündigung, dies fortzuführen.