Schweickert und Rülke warnen vor Verlust von Pforzheimer Insolvenzgericht Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Standortstreichung in Karlsruhe oder Pforzheim vor

Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und FDP-Enzkreisabgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert und der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke warnen vor dem Verlust des Pforzheimer Insolvenzgerichts. Der drohende Verlust des Standortes gehe aus einem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf hervor, der eine Änderung der Insolvenzordnung vorsehe. Aus der Antwort von Justizminister Guido Wolf auf einen von Schweickert und Rülke initiierten Antrag der FDP-Fraktion (Drucksache 16/9307) gehe hervor, dass sieben der 24 Insolvenzgerichte im Land von einer Schließung bedroht seien. „Das bedeutet, dass einer der beiden Gerichtsstandorte im Landgerichtsbezirk Karlsruhe zum 01. Januar 2022 wegfällt, wenn sich im weiteren Verlauf des Verfahrens am Gesetz nichts mehr ändert“, so Rülke und Schweickert. Damit würde entweder das Insolvenzgericht in Karlsruhe oder Pforzheim aufgelöst. Die beiden Liberalen werben deshalb darum, die aktuelle Regelung beizubehalten.

„Die Bundesländer sollten auch weiterhin selbst entscheiden dürfen, ob in einem Landgerichtsbezirk mehr als ein Insolvenzgericht besteht“, so Erik Schweickert. „Es gibt gute Gründe für eine größere Dichte von Insolvenzgerichten. Durch kürzere Wege etwa können Betroffene in der ohnehin schweren Phase der Insolvenz einfacher vor Ort die richtigen Ansprechpartner finden. Der Wegfall von sieben Insolvenzgerichten wird dazu führen, dass Personal an andere Gerichte versetzt werden muss. Ob überhaupt ausreichende Platzkapazitäten bestehen ist unklar, während an nicht mehr beanspruchten Gerichtsstandorten viele Räume leer stehen werden. Wir werden in den Ausschussberatungen intensiv auch bei den Kollegen von CDU und SPD, die im Bund regieren, für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung werben.“

Die beiden FDP-Abgeordneten befürchten zudem, dass es nicht Karlsruhe sein werde, das den Standort verliere, sondern einmal mehr Pforzheim einen Verlust in Kauf nehmen müsse. „Pforzheim hat es regelmäßig schwer bei Entscheidungen, bei denen es knapp zugeht oder wo es Mittel zu verteilen gibt, die Vertreter der Regierungsfraktionen lieber ihren eigenen Wahlkreisen zuschanzen. Zusätzlich verstärkt wird das Ganze vom Desinteresse der hiesigen Grünen-Abgeordneten“, erinnert Rülke exemplarisch an den Fall um das fachlich nicht zu rechtfertigende Ansiedeln der Kriminalpolizeidirektion in Calw statt in Pforzheim. „Da hat die Landesregierung sogar zugegeben, dass es im Grunde nur um eine Trophäe für einen Calwer Abgeordneten ging. Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, in Regierungsverantwortung zu kommen und die strukturelle Benachteiligung Pforzheims beenden. Dazu gehört, dass ich möchte, dass Pforzheim den Standort des Insolvenzgerichts nicht verliert und künftig bei Entscheidungen adäquat berücksichtigt wird.“

Justizminister Guido Wolf teile im Übrigen die Auffassung Rülkes und Schweickerts, dass es den Ländern überlassen bleiben solle, wo es Standorte für Insolvenzgerichte gebe. Das Justizministerium sei der geplanten Änderung entgegen getreten. Weiter heißt es in der Antwort des Ministers wörtlich: „Eine Einschränkung des Gestaltungsspielraums der Länder ist weder geboten noch wird sie in dem Gesetzentwurf hinreichend begründet.“ „Dem schließen wir uns an. Dieses Gesetz sollte so nicht beschlossen werden!“, so Rülke und Schweickert abschließend.