Rülke: Es gibt staatliche Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft in der Coronakrise Abgeordneter bietet an, zu vermitteln

Der Pforzheimer Abgeordnete und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion weist die regionale
Wirtschaft auf staatliche Hilfsmaßnahmen hin, die in der Coronakrise Unternehmen und
Selbständigen helfen können.
In folgenden Bereichen gibt es laut Rülke Sondermaßnahmen:
1.) Ausnahmen von der Arbeitszeitgesetzgebung
Für die Lebensmittelbranche gibt es nun die Möglichkeit, auch an Sonntagen tätig zu werden bzw.
die tägliche Arbeitszeit zu erweitern. So sollen trotz Hamsterkäufen keine Versorgungsengpässe
entstehen. Genehmigungen erteilt der Stadtkreis PFORZHEIM bzw. der Enzkreis.
2.) Finanzierungshilfen
Für Unternehmen, die in der aktuellen Krise in Liquiditätsschwierigkeiten gelangen gibt es
Liquiditätskredite des Landes. Diese Kredite haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren und
können auch kostenfrei vorzeitig zurückgezahlt werden. Die maximale Höhe liegt bei fünf
Millionen Euro. Sie sind bei der jeweiligen Hausbank zu beantragen , die sie dann an die
Landeskreditbank Baden-Württemberg weiter leitet.
3.) Bürgschaften
Ein aus der Finanzkrise 2008/2009 bewährtes Instrument sind Bürgschaften für Unternehmen. Bis
zu 1,25 Millionen sind bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg möglich. Zwischen 1,25 und 5
Millionen Euro bei der L-Bank. Oberhalb von fünf Millionen direkt beim Land Baden-
Württemberg. In der Finanzkrise hatte das Land in einem Einzelfall bis zu 250 Millionen Euro
verbürgt. Aktuell werden 50 Prozent eines Kredits verbürgt. Rülke rechnet aber noch in dieser
Woche mit einer möglichen Aufstockung auf 75 bis 80 Prozent.
4.) Steuerstundungen
Die Unternehmen können beim zuständigen Finanzamt ihre Steuerzahlungen stunden lassen. Auf
Säumniszuschläge und Stundungszinsen wird verzichtet. Auch wird ein vereinfachtes Verfahren zur
Absenkung der Vorauszahlungen für Einkommens- und Körperschaftssteuer kommen.
5.) Kurzarbeitergeld
Ab sofort können Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten
(zuvor 30 Prozent) von Arbeitsausfall betroffen sind. Die Sozialversicherungsbeiträge werden voll
erstattet und es entfällt die Regelung, wonach die betrieblichen Arbeitszeitkonten zuvor ins Minus
gefahren werden müssen. Anträge können direkt an die Agentur für Arbeit gerichtet werden.
6.) Vergütung bei Quarantäne
Wenn eine häusliche Quarantäne behördlich angeordnet wird, so haben Mitarbeiter Anspruch auf
maximal sechs Wochen Lohnfortzahlung. Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt können Entschädigung
beim Gesundheitsamt beantragen.
Der Abgeordnete Rülke bietet Unternehmen und Beschäftigten seine Unterstützung in allen Fällen
an. Er ist zu erreichen telefonisch unter 07231-1555467 in Pforzheim und unter 0711-2063924 in
Stuttgart bzw. per Mail unter Hans-Ulrich.Ruelke@fdp.landtag-bw.de